Saarbrücken (ots) –
Ob zur Kita, zum Spielplatz oder zum Ausflugsziel – Eltern nehmen kleine Kinder gerne per Fahrradanhänger, Lastenfahrrad oder Fahrradkindersitz mit. Die Sicherheit des Kindes sollte dabei immer an erster Stelle stehen. CosmosDirekt, der Direktversicherer der Generali in Deutschland, gibt dazu Tipps.
Eltern setzen bei Fahrten mit kleinen Kindern gerne auf das Zweirad. Kein Wunder – spart es doch oftmals Zeit und ist gleichzeitig gut für die Umwelt, die eigene Fitness, aber auch für den Geldbeutel. Doch bei allen Vorteilen schätzen 47,2 Prozent der Menschen in Deutschland das Mitnehmen von Kindern im Fahrradanhänger, mit dem Lastenfahrrad oder im Fahrradsitz als gefährlich ein.[1] Das ergab eine aktuelle Civey-Umfrage im Auftrag von CosmosDirekt. Der Direktversicherer der Generali in Deutschland weiß, worauf Eltern für eine sichere Fahrt achten sollten.
GESETZLICHE VORGABEN BEACHTEN
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt vor, dass nur Personen, die mindestens 16 Jahre alt sind, Kinder bis zu einem maximalen Alter von sieben Jahren mit dem Fahrrad befördern dürfen. Ein Mindestalter, ab dem ein Kind mit dem Fahrrad mitgenommen werden darf, schreibt der Gesetzgeber hingegen nicht vor. Vorgegeben ist auch, dass für Kinder besondere Sitze vorhanden sein müssen. Dabei darf nicht die Gefahr bestehen, dass das Kind mit seinen Füßen in die Radspeichen gerät. Als Prävention können Eltern hierfür beispielsweise eine entsprechende Schutzverkleidung anbringen. Speziell für Fahrradanhänger gilt: Ist dieser für die Beförderung von Kindern ausgestattet, dürfen maximal zwei Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr mitfahren. Bei der Beförderung eines Kindes mit Behinderung gilt die Altersbegrenzung nicht.[1] Eine gesetzliche Vorschrift zum Tragen eines Fahrradhelms gibt es in Deutschland nicht, auch nicht für Kinder. Doch unabhängig davon, wie das Kind mit dem Rad befördert wird, ist ein Helm ein unbedingtes Muss – für Kinder und Eltern. Denn ein passender und gut sitzender Fahrradhelm kann bei einem Sturz schwere Kopfverletzungen verhindern.
SICHERHEIT BEGINNT SCHON VOR DER FAHRT
Das Fahrrad sollte zudem regelmäßig auf seine Verkehrssicherheit überprüft werden: Funktionieren Bremsen und Fahrradklingel einwandfrei? Sind das Rad und der Fahrradanhänger mit funktionsfähiger Fahrradbeleuchtung und Reflektoren ausgestattet? Für eine noch bessere Signalwirkung kann man den Fahrradanhänger, das Lastenrad und Co. mit einem Fähnchen oder Wimpel ausstatten. So ist man gerade in unübersichtlichen Verkehrssituationen schneller für andere Verkehrsteilnehmer erkennbar. Sitzen die Kinder hinter den Eltern im Kindersitz oder im Fahrradanhänger, hilft außerdem ein Rückspiegel am Fahrradlenker, die Kinder im Blick zu behalten. Außerdem sollte das Kind immer mit einem Gurt gesichert werden. Fährt nur ein Kind im Fahrradanhänger mit, sitzt es vorzugsweise in der Mitte oder auf der von der Fahrbahn abgewendeten Seite, sofern es der Hersteller nicht anders vorgibt.
DAS FAHREN MIT FAHRRADANHÄNGER ODER LASTENFAHRRAD VORAB OHNE KINDER TESTEN
Wer Kinder im Fahrradanhänger oder im Lastenfahrrad mitnimmt, sollte auf eine umsichtige und vorausschauende Fahrweise achten. Dafür üben Eltern das Fahren mit dem Anhänger oder Lastenfahrrad zunächst am besten ohne Kind. So können sie zum Beispiel das Fahrverhalten in Bezug auf den Wendekreis oder den Bremsweg besser einschätzen. Damit sich der Fahrradanhänger oder das Lastenfahrrad beim Ein- und Aussteigen nicht verselbstständigt, muss die Feststellbremse genutzt werden. Vorsicht ist auch auf schmalen Verkehrsinseln geboten: Fahrradanhänger und Lastenfahrrad dürfen nicht in die Straße ragen, da ein vorbeifahrendes Fahrzeug diese erfassen könnte. Eltern planen daher bestenfalls schon vorab eine möglichst sichere Route. Das bedeutet, dass Baustellen, unübersichtliche Straßen sowie Hauptverkehrsstraßen nach Möglichkeit gemieden werden sollten. Sicherer sind Nebenstraßen oder Wege mit ausgewiesenem Fahrradstreifen. Ein Fahrradanhänger kann zwar während der Fahrt nur unter extremen Bedingungen kippen, dennoch sollte man nicht zu schnell fahren und das einseitige Überfahren von beispielsweise hohen Bordsteinkanten vermeiden.[3]
ABGESICHERT BEI UNFÄLLEN MIT DEM RAD
Trotz aller Vorsicht kann ein Unfall aber immer passieren. Isolde Klein, Versicherungsexpertin von CosmosDirekt, rät daher: “Für jeden, der regelmäßig mit dem Rad fährt, ist eine private Unfallversicherung sinnvoll, denn sie gilt in allen Lebensbereichen. Die gesetzliche Unfallversicherung hilft nur bei Unfällen, die auf dem direkten Hin- und Rückweg zur Arbeit, Schule oder Uni passieren. Darüber hinaus ist eine private Haftpflichtversicherung wichtig. Denn wenn man beispielsweise als Radfahrer versehentlich einer anderen Person einen Schaden zufügt, kann man schnell mit Schadenersatzansprüchen konfrontiert werden. Eine entsprechende Absicherung kann dann vor den finanziellen Folgen schützen.”
[1] Bevölkerungsrepräsentative Online-Umfrage von Civey im Auftrag von CosmosDirekt, dem Direktversicherer der Generali in Deutschland. Im Juni 2022 wurden in Deutschland 2.501 Personen ab 18 Jahren befragt. Die Fehlertoleranz der ermittelten Ergebnisse liegt bei +/- 3,5 Prozentpunkten. [2] Quelle: Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 21 Personenbeförderung (3): https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__21.html (https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__21.html) [3] Quelle: Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. (ADFC)COSMOSDIREKT
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Die Generali ist eine der führenden Erstversicherungsgruppen im deutschen Markt mit Beitragseinnahmen von 14,9 Mrd. EUR und rund 10 Mio. Kunden. Als Teil der internationalen Generali Group ist die Generali in Deutschland mit den Marken Generali, CosmosDirekt und Dialog in den Segmenten Leben, Kranken und Schaden/Unfall tätig. Ziel der Generali ist es, für ihre Kunden ein lebenslanger Partner zu sein, der dank eines hervorragenden Vertriebsnetzes im Exklusiv- und Direktvertrieb sowie im Maklerkanal innovative, individuelle Lösungen und Dienstleistungen anbietet.
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