RatgeberSonderbehandlung im Abgasskandal: Ist Deutschland eine Bananenrepublik? OLG Braunschweig hat als einziges Gericht noch nie zugunsten der Verbraucher entschieden

Sonderbehandlung im Abgasskandal: Ist Deutschland eine Bananenrepublik? OLG Braunschweig hat als einziges Gericht noch nie zugunsten der Verbraucher entschieden

Köln (ots) – In Deutschland wird im Abgasskandal überwiegend gegen den
VW-Konzern gewonnen. Eine Ausnahme ist das Oberlandesgericht Braunschweig, am
Sitz von VW. Ist das Zufall oder ein grundlegendes Problem in unserem
Rechtsstaat?

Insgesamt wurden in Deutschland bisher über 200.000 Klagen gegen VW und seine
Händler eingereicht. Zuständig sind dafür 638 Amtsgerichte, 115 Landgerichte, 24
Oberlandesgerichte und der Bundesgerichtshof. An über 90 Prozent der Gerichte
endeten die Verfahren gegen VW für Betroffene mit einem positiven Ergebnis.
Anders ist dies am Sitz des Autobauers in Braunschweig. Dort wurden rund 10.000
Klagen eingereicht, von denen bisher keine zugunsten der Verbraucher entschieden
wurde. Da stellt sich die Frage, ob nach dem Dieselskandal nun ein Justizskandal
folgt.

Viele Ungereimtheiten im Abgasskandal

Schaut man sich die folgenden Faktoren im Abgasskandal an, bestätigt sich immer
häufiger der Verdacht, dass der Abgasskandal in Deutschland nicht sachlich
behandelt wird:

1. Das Kraftfahrtbundesamt hängt von Beginn an bei der Aufklärung des
Abgasskandals massiv hinterher und lässt leider nicht auf baldige Erkenntnisse
hoffen.

2. Das Bundesland Niedersachsen ist zu knapp zwölf Prozent an VW beteiligt. VW
zählt weltweit zu den größten Unternehmen und beschäftigt allein in Deutschland
über 200.000 Mitarbeiter. Ist da eine Neutralität vor Gericht überhaupt möglich?

3. Der massenhafte Abgasbetrug wurde VW bereits mehrfach in den USA und anderen
Ländern nachgewiesen. Bereits tausende Kunden bekamen ihre Schäden in Sammel-
und Massenverfahren im Ausland ersetzt, nur in Deutschland lässt die Musterklage
noch auf einen positiven Ausgang warten.

4. Statt einer echten Sammelklage, wie in vielen anderen Ländern, wurde
hierzulande Ende 2018 die Musterfeststellungsklage eingeführt. Diese wurde erst
kurz vor der drohenden Verjährung vieler Ansprüche gegen VW eingeführt und wird
voraussichtlich drei bis vier Jahre dauern. Wird die Musterklage gewonnen, muss
jeder Kläger seine Rechte noch in einem Einzelverfahren durchsetzen. Die
Ansprüche gegen VW in diesem Folgeverfahren sind dann aufgrund von hohen
Nutzungsabschlägen nur noch einen Bruchteil wert. Geschädigte in Deutschland
müssen damit drei bis vier Jahre länger warten und bekommen viel weniger als in
anderen Ländern.

5. VW gibt im Abgasskandal Milliarden an Euro für Anwälte aus, um Ansprüche
abzuwehren, die Hürden für Betroffene möglichst hoch zu setzen und laufende
Verfahren in die Länge zu ziehen. Anstatt dass Betroffene Schadensersatz
erhalten, werden enorme Beträge ausgegeben, um eben dies zu verhindern.

6. An das Land NRW musste VW bereits eine Milliardenstrafe zahlen, welche von
der Staatsanwaltschaft Braunschweig verhängt wurde. Eine Entschädigung für den
Verbraucher wird in Braunschweig allerdings konsequent abgelehnt. Dabei sind die
Hürden der Beweislast in Zivilverfahren viel geringer als in Strafverfahren.
Außerdem äußert VW häufig, dass es kein Schuldeingeständnis sei, die
Milliardenstrafe anzuerkennen. Da fragt man sich jedoch, wie die Anerkennung
ansonsten zu verstehen ist.

7. Wegen ihrer illegalen Handlungen im Abgasskandal, wurden VW-Mitarbeiter
bereits zu Haft- und Geldstrafen verurteilt. Ebenso hat VW selber bereits eigene
Mitarbeiter wegen der Beteiligung am Abgasskandal verklagt. Das Landgericht
Braunschweig ist sich in Zivilverfahren hingegen weiterhin nicht sicher, ob die
Konzernspitze wirklich vom Massenbetrug wusste und ob eine vorsätzliche
Schädigung durch VW vorliegt.

8. Trotz Abgasskandal, dem wohl größten Wirtschaftsskandals der Neuzeit in
Deutschland, macht der VW-Konzern seit 2015 Rekordergebnisse. Diese betreffen
sowohl den Umsatz als auch den Gewinn und das obwohl der Konzern jährlich hohe
Summen für den Dieselskandal zurückstellt.

Ist VW also einfach ein super Wirtschaftsunternehmen, dem auch ein solcher
Skandal nicht viel anhaben kann oder hat der Konzern einfach zu viel Einfluss
auf Regierung und Justiz?

Sind vor dem Gesetz wirklich alle gleich in Braunschweig? Ohne Zweifel ist VW
als einer der größten Arbeitgeber in Deutschland und Konzerne der Welt ein
Finanzriese und wichtiger Einflussfaktor. Es muss dagegen die Frage erlaubt
sein, ob das ausreichen darf, um Vorteile zu genießen, welche die anderen nicht
haben. Die Antwort kann nach deutschem Recht nur eindeutig NEIN lauten. Denn,
wenn Bundesämter und Gerichte ihre Unabhängigkeit von der Wirtschaft so weit
verlieren, dass es offenkundig zu unlösbaren Ungereimtheiten und
Ungerechtigkeiten kommt, droht das Vertrauen vieler Bürger in den Rechtsstaat
einen massiven Schaden zu nehmen. Dies sollte mittel- und langfristig weder im
Interesse der Bürger noch der Unternehmen in Deutschland sein.

Weitere Informationen finden Sie unter:

Über den Autor:

Ulf Böse Dipl.-Jur., Rechtsanwalt, Partner, Geschäftsführer bei Decker & Böse
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Betreut als einer der führenden Anwälte für
Massenschäden in Deutschland mit seiner Anwaltskanzlei Decker & Böse über 25.000
Verträge von Verbrauchern. Herr Böse ist Spezialist für die Themen Abgasskandal
und Diesel-Fahrverbot sowie Widerruf von Darlehen und Autofinanzierungen.

Pressekontakt:

Decker & Böse Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Claudiastr. 2
51149 Köln

Tel: 0221 / 292 70 345
Fax: 0221 / 292 70 70
Mail: presse@db-anwaelte.de
www.db-anwaelte.de

Weiteres Material:
OTS: Decker & Böse Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Original-Content von: Decker & Böse Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell

Artikel teilen: Sonderbehandlung im Abgasskandal: Ist Deutschland eine Bananenrepublik? OLG Braunschweig hat als einziges Gericht noch nie zugunsten der Verbraucher entschieden

Disclaimer/ Haftungsausschluss:
Für den oben stehend Pressemitteilung inkl. dazugehörigen Bilder / Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter CarPR.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.