Auto und VerkehrBlitzer-Streit: Verfassungsgerichtshof ebnet Weg für bundesweite Entscheidung

Blitzer-Streit: Verfassungsgerichtshof ebnet Weg für bundesweite Entscheidung

Berlin (ots) – Seit der Entscheidung des saarländischen Verfassungsgerichtshofs
(VGH) wehren sich viele Betroffene, die von einem Anhänger geblitzt wurden,
bundesweit vor Gericht. Jetzt gaben die Koblenzer Richter einer
Verfassungsbeschwerde teilweise statt und forderten das Oberlandesgericht
Koblenz auf, einen Fall zum Blitzergerät PoliScan FM1 der Firma Vitronic zur
einheitlichen Klärung dem Bundesgerichtshof vorzulegen.

Ein Fahranfänger und seine Anwälte hatten bemängelt, dass die
PoliScan-Messgeräte keine Rohmessdaten speichern. Diese seien zur Überprüfung
der Richtigkeit der Geschwindigkeitsmessungen notwendig. Zudem sollen ihnen die
benötigte Messstatistik und die Gebrauchsanweisung nicht zur Einsicht vorgelegt
worden sein. Auch hätte das Oberlandesgericht die Sache zur Klärung dem
Bundesgerichtshof vorlegen müssen (§ 121 Absatz 2 des
Gerichtsverfassungsgesetzes). Dem letzten Punkt stimmte auch der
Verfassungsgerichtshof zu und wies den Fall zurück an das Oberlandesgericht.
Dieses kann nun den BGH anrufen.

Dem betroffenen Verkehrsteilnehmer wurde vorgeworfen auf der Autobahn 34 km/h zu
schnell gefahren zu sein. Anschließend sollte er eine Geldbuße von 120 Euro
bezahlen und einen Punkt bekommen. Nachdem die Beschwerde des Fahrers vor dem
Amtsgericht Wittlich und dem Oberlandesgericht Koblenz erfolglos verlaufen war,
legten seine Anwälte eine Verfassungsbeschwerde ein (Aktenzeichen VGH B 19/19).
Im Saarland erfolgte bereits eine Entscheidung zur fehlenden
Rohmessdatenspeicherung. Der TraffiStar S 350 wird im Saarland nicht mehr
eingesetzt. Das OLG Koblenz entschied hingegen, dass die Messungen der Blitzer
trotz fehlender Speicherung der Rohmessdaten verwertbar seien. Weitere Geräte
stehen in der Kritik.

Wie sich die Forderung des Verfassungsgerichtshofs auswirken kann, erklärt die
Berliner CODUKA GmbH – Betreiber des Portals www.geblitzt.de – die auf Vorwürfe
im Straßenverkehr spezialisiert ist. „Die Entscheidung des
Verfassungsgerichtshofs ist von enormer Bedeutung für alle Autofahrer, da sie
vermutlich den überfälligen Weg für eine bundeseinheitliche Rechtsprechung durch
das Anstreben einer höchstrichterlichen Entscheidung durch den BGH ebnet.“, sagt
Jan Ginhold, Geschäftsführer und Betreiber von Geblitzt.de. Er fügt hinzu: „Eine
bundeseinheitliche Regelung ist zwingend notwendig, damit die Verkehrsteilnehmer
wissen, woran sie sind. Die Entscheidung in Koblenz ist ein guter Anfang. Wir
können nur empfehlen in solchen Fällen unsere kostenfreie Hilfe in Anspruch zu
nehmen.“

Kostenfreie Bußgeld-Hilfe von Geblitzt.de

Für die Überprüfung arbeitet die CODUKA eng mit drei großen Anwaltskanzleien
zusammen, deren Anwälte für Verkehrsrecht bundesweit vertreten sind. Die Zahlen
können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von
Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei über einem weiteren
Drittel besteht die Möglichkeit der Strafreduzierung. Und wie finanziert sich
das kostenfreie Geschäftsmodell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst
entwickelten Software, mit der die Anwälte ihre Fälle deutlich effizienter
bearbeiten können. Somit leistet die Coduka aufgrund des Einsatzes von
Legal-Tech-Lösungen Pionierarbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.

Pressekontakt:

CODUKA GmbH
www.geblitzt.de
Leiter Marketing und PR
Dr. Sven Tischer
Telefon: 030 / 99 40 43 630
E-Mail: presse@coduka.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/113055/4503158
OTS: CODUKA GmbH

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