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Was Wechselwillige wissen sollten Tipps der ADAC Autoversicherung

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Wichtig vor dem Wechsel der Kfz-Versicherung: Bedingungen vergleichen / Was Wechselwillige wissen sollten. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/122834 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: „obs/ADAC SE/_ADAC Autoversicherung“

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München (ots)

(ADAC Autoversicherung AG) Vor einem Wechsel der Kfz-Versicherung ist es wichtig, die Bedingungen im Detail zu vergleichen. Die Versicherungen und ihre Tarife unterscheiden sich teilweise deutlich in dem, was sie absichern. Manchmal lassen sich zwar mehrere hundert Euro sparen. Aber: Der billigere Tarif ist nicht immer der bedarfsgerechte. Den Leistungskatalog einer Versicherung sollte man sich daher genau ansehen. Was bietet die Versicherung, wo macht sie wann Einschränkungen, was wird wirklich benötigt?

Ist die Entscheidung gefallen, zählt die Einhaltung der einmonatigen Kündigungsfrist zum 30. November. Die aktuelle Versicherung läuft dann am 31. Dezember aus.

Konkrete Ratschläge der ADAC Autoversicherung für Autofahrer, die einen Wechsel in Betracht ziehen:

Von der Deckungssumme bis zum Rabattschutz

– Deckungssumme: Diese sollte bei einer Autoversicherung bei 100
Millionen Euro für Sachschäden und bei 15 Millionen Euro für
Personenschäden liegen (Kfz-Haftpflicht).
– Kaskoschäden sollten auch bei grober Fahrlässigkeit übernommen
werden.
– Schäden, die mit einem Mietwagen im europäischen Ausland verursacht
werden, sollten mitversichert sein. Die sogenannte Mallorca-Police
hebt die Versicherungssumme für angemietete Autos im EU-Ausland auf
das deutsche Niveau.
– Für Personen die ein neu gekauftes Fahrzeug versichern wollen, kann
eine Neu- oder Kaufpreisentschädigung in der Kaskoversicherung
wichtig sein. Diese sollte mindestens 12 Monate lang gelten. Bei
höherwertigen Fahrzeugen kann es auch ratsam sein, Neu- oder
Kaufpreis länger abzusichern. Hier bieten manche Versicherer sogar
bis zu 36 Monate Absicherung an.
– Rabattschutz: Dieser schützt bei einem Schaden pro Kalenderjahr vor
einer Rückstufung. Der Rabattschutz wird meistens als Zusatzleistung
in der Kraftfahrthaftpflicht- und Vollkaskoversicherung angeboten.
Voraussetzungen für den Abschluss eines Rabattschutzes sind in der
Regel, dass sich der Vertrag mindestens in der Schadenfreiheitsklasse
SF 4 befindet und dessen Fahrzeugmitbenutzer alle das 23. Lebensjahr
vollendet haben. Zusätzlich darf kein Schaden in den letzten zwölf
Monaten vor Vertragsabschluss aufgetreten sein.

Sonderrabatte und Zahlungsintervalle

– Voll- oder Teilkasko: Nicht immer lohnt sich der Wechsel von der
Voll- in die Teilkasko. Denn die Prämienhöhe der Vollkasko ist
abhängig vom Schadenfreiheitsrabatt. In der Teilkasko gibt es diesen
Rabatt nicht.
– Sonderabatte und -Einstufungen gehen in der Regel nicht auf den
neuen Versicherer über. Also vorher unbedingt prüfen, ob solche
Vereinbarungen vorliegen.
– Kosten: Wer jährlich zahlt, kann gegenüber vierteljährlicher oder
halbjährlicher Zahlung Geld sparen.
– Rabatte sind auch möglich, wenn ein Versicherungsnehmer mehrere
Fahrzeuge versichert.

Kündigung der alten Versicherung

– Kündigungszeitraum in den Versicherungsunterlagen überprüfen.
– Passenden Tarif recherchieren und Antrag anfordern.
– Den neuen Vertrag abschließen und auf eine Bestätigung des
Versicherers warten: Denn bei der Teil- und Vollkasko dürfen
Versicherer Verträge ablehnen.
– Den bisherigen Vertrag fristgerecht und schriftlich kündigen.
– Sonderkündigungsrecht: Hat der Versicherte von seiner alten
Versicherung eine Beitragserhöhung erhalten, haben Autofahrer einen
Monat zusätzlich Zeit, um sich einen anderen Anbieter zu suchen –
also auch nach dem Stichtag 30. November.

Produktangebot

Die neue ADAC Autoversicherung, die seit dem 1. Oktober erhältlich ist, bietet drei Produktlinien. Bereits die Grunddeckung enthält automatisch alle wichtigen Leistungen. ADAC Mitglieder erhalten die ADAC Autoversicherung mit bis zu 10 Prozent Rabatt. Mehr Informationen unter www.adac.de/autoversicherung.

Genaueres zu den Leistungen der ADAC Autoversicherung gibt es auch in jeder ADAC Geschäftsstelle und unter der Telefonnummer 0 800 5 12 10 16.

Die ADAC Autoversicherung AG ist ein Joint Venture der ADAC Versicherung AG und der Allianz Versicherungs-AG Deutschland.

Über die ADAC SE:

Die ADAC SE mit Sitz in München ist eine Aktiengesellschaft europäischen Rechts, die mobilitätsorientierte Leistungen und Produkte für ADAC Mitglieder, Nichtmitglieder und Unternehmen anbietet. Sie besteht aus 28 Tochter- und Beteiligungsunternehmen, unter anderem der ADAC Versicherung AG, der ADAC Finanzdienste GmbH, der ADAC Autovermietung GmbH sowie der ADAC Service GmbH. Als wachstumsorientierter Marktteilnehmer treibt die ADAC SE die digitale Transformation über alle Geschäfte voran und setzt dabei auf Innovation und zukunftsfähige Technologien. Im Geschäftsjahr 2018 hatte die ADAC SE rund 3500 Mitarbeiter und erzielte einen Umsatz von 1,142 Mrd. Euro sowie ein Ergebnis vor Steuern von 108,0 Mio. Euro.

Pressekontakt:

Dr. Christian Buric
E-Mail: christian.buric@adac.de
Telefon: 089 7676 3866
Fax: 089 7676 2156

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