Was ist ein Abschleppdienst?
Ein Abschleppdienst ist ein Unternehmen, das Fahrzeuge abschleppt, birgt, transportiert und sicherstellt. Um diesen Service bereitzustellen, benötigt ein Abschleppdienst Abschleppfahrzeuge und einen sicheren Platz zur Aufbewahrung der Fahrzeuge. Ein Abschleppdienst kann entweder von Privatpersonen im Falle von Pannen oder von Grundstücksbesitzern im Falle unbefugten Parkens auf ihrem Grundstück beauftragt werden. Die Polizei oder Ordnungsbehörden können auch einen Abschleppdienst beauftragen. In Deutschland dürfen Fahrzeuge auf privatem Grundstück ohne Erlaubnis abgeschleppt werden und müssen gegen Zahlung der Abschleppkosten freigegeben werden, sofern das Prinzip der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt.
Abschleppdienste arbeiten auch im Auftrag von Dritten wie Mietern, Grundstückseigentümern, Ärztehäusern, Einkaufszentren und Geschäftsparkplätzen. Automobilclubs und Versicherungen haben keine eigenen Abschleppdienste, sondern beauftragen lokale Unternehmen vor Ort mit dem Abschleppen.
Vor der Auftragserteilung sollte man als Kunde den Preis und das Ziel der Fahrt sowie die Zahlungsmodalitäten abklären. Seriöse Abschleppdienste haben eine deutlich aushängende Preisliste auf der Beifahrerseite gemäß der Preisangabenverordnung (PAngV). In Deutschland müssen Abschlepp- und Pannendienstpersonal eine Warnkleidung nach DIN EN 471 tragen und das Einsatzfahrzeug mit rot-weiß-gestreifter Warnmarkierung nach DIN 30710 ausstatten. Bei Arbeiten im Verkehrsraum müssen Notdienstbetriebe auch Absicherungsmaterial wie Leitkegel, Warnleuchten und Warndreiecke aufstellen, um Kunden zu schützen.
Wenn der Fahrer vor dem Abschleppen erscheint, um sein Fahrzeug zu entfernen, werden dennoch Kosten für die Leerfahrt des Abschleppfahrzeugs fällig. Der ADAC hat in der Vergangenheit Abschleppunternehmen kritisiert, die überhöhte Rechnungen ausstellen. Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass eine Rechnung über 250 Euro überhöht war und dass 120 Euro Abschleppkosten zuzüglich zehn Euro Verwahrungskosten pro Tag angemessen sind. 2009 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass das unberechtigte Abstellen von Fahrzeugen auf einem Parkplatz eine verbotene Eigenmacht darstellt und dass der Besitzer des Grundstücks die Besitzbeeinträchtigung auch durch Selbsthilfe beenden darf, wobei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben muss. Der Falschparker hat nicht nur die reinen Abschleppkosten, sondern auch die Kosten, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung des Abschleppvorgangs entstanden sind, zu erstatten, jedoch keine Inkassogebühren oder Zinsen.
Wenn du einen Abschleppdienst beauftragen möchtest, gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- In Notfällen, wie einem Unfall oder einer Panne, kannst du die Polizei oder den Notruf (112) anrufen. Sie können dir einen Abschleppdienst empfehlen oder direkt einen beauftragen.
- Wenn du selbst einen Abschleppdienst beauftragen möchtest, kannst du nach örtlichen Abschleppunternehmen suchen und sie direkt kontaktieren. Hier solltest du vor der Auftragserteilung Preis und Ziel der Fahrt sowie die Zahlungsmodalitäten abklären.
- Wenn du Mitglied bei einem Automobilclub oder Versicherer mit Schutzbrief bist, kannst du den Abschleppdienst in Anspruch nehmen, der durch den Mitgliedsbeitrag bzw. Versicherungsbeitrag abgedeckt ist.
In jedem Fall solltest du darauf achten, dass der Abschleppdienst seriös ist und die gesetzlichen Vorgaben einhält, wie zum Beispiel das Tragen von Warnkleidung und die Verwendung von Absicherungsmaterial. Außerdem solltest du auf eine transparente Preisgestaltung achten und gegebenenfalls einen Kostenvoranschlag einholen.
Wo muss ich anrufen um ein Auto Abschleppen zu lassen?
Wo Sie anrufen müssen, um ein Auto abschleppen zu lassen, hängt von Ihrem Standort ab. In der Regel gibt es jedoch lokale Abschleppunternehmen, die Sie über die Notrufnummer der Polizei oder durch eine einfache Google-Suche finden können.
Wann darf man den Abschleppdienst rufen?
Sie sollten den Abschleppdienst rufen, wenn ein Fahrzeug im öffentlichen Raum geparkt ist und andere Verkehrsteilnehmer oder die öffentliche Sicherheit gefährdet, oder wenn das Auto auf Privatgrundstücken geparkt ist, ohne Erlaubnis des Eigentümers oder ohne dass es sich um eine öffentliche Straße handelt.
Wie viel kostet es jemanden Abschleppen zu lassen?
Die Kosten für das Abschleppen eines Autos variieren je nach Standort, Abschleppunternehmen und Art des Abschleppvorgangs. In der Regel können die Kosten zwischen 100 und 300 Euro betragen. Es ist ratsam, die Preise im Voraus zu klären.
Kann ich jemanden von meinem Privatparkplatz Abschleppen lassen?
Ja, Sie können jemanden von Ihrem Privatparkplatz abschleppen lassen, wenn er oder sie ohne Ihre Erlaubnis oder ohne gültigen Parkausweis geparkt hat. Hierbei sollten Sie jedoch sicherstellen, dass entsprechende Hinweisschilder angebracht sind, um das Parkverbot deutlich zu machen.
Was kann man gegen Falschparker auf Privatparkplatz tun?
Wenn ein Falschparker auf Ihrem Privatparkplatz parkt, können Sie ihn abschleppen lassen, wenn er keine gültige Erlaubnis hat, dort zu parken. Es ist jedoch ratsam, vor dem Abschleppen die Polizei oder das örtliche Ordnungsamt zu kontaktieren, um sicherzustellen, dass das Abschleppen rechtmäßig ist.
Wer zahlt abschleppkosten auf Privatparkplatz?
Die Abschleppkosten auf einem Privatparkplatz werden in der Regel vom Fahrzeughalter oder dem Falschparker selbst getragen, je nach den Umständen. Es ist ratsam, vor dem Abschleppen die Kosten und die Verantwortlichkeiten im Voraus zu klären.