Losheim am See (ots)
Änderungen am Fahrzeug, besser bekannt als Tuning, erfreuen sich nach wie vor großer Beliebtheit. Dies zeigten aktuell die trotz Pandemie relativ hohen Besucherzahlen der Essen Motor Show, einer der größten Tuningmessen. Die KÜS weist darauf hin, dass sich in der rechtlichen Einordnung bei den Änderungen am Fahrzeug einige Dinge geändert haben.
Die gesetzliche Basis zur Regelung von Änderungen am Fahrzeug gibt hier der § 19(2) der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Dieser Paragraf erfuhr in diesem Jahr eine Änderung und ist am 3. Juli 2021 in Kraft getreten. Er besagt...
Welche weiteren Aspekte gibt es zu ? Änderungen im Bußgeldkatalog
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