Durch die Verbreitung von Ankaufstationen werden Autoverkäufer zu Autoankaufstationen eingeladen, um eine Bewertung für Ihr Fahrzeug vornehmen zu lassen. Ein Auto wird in der Regel inklusive der Abholung verkauft, denn nach § 433 Abs. 2 BGB ist der Käufer nicht nur zur Kaufpreiszahlung verpflichtet, sondern auch die gekaufte Sache „abzunehmen". Bei einem Fahrzeugverkauf nach Vorführung an einer Autoankauffiliale wird es sicherlich keine große Diskussion über die Fahrzeugabholung geben, denn die Kaufsumme wird für den sofortigen Verkauf nach Begutachtung angeboten. Schwierig werden Autoverkäufe bei nicht mehr fahrbereiten Autos, zum Beispiel...
Welche weiteren Aspekte gibt es zu ? Autoabholung
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