Einen Firmenwagen muss man als geldwerten Vorteil versteuern - ein Firmenfahrrad hingegen nicht. Zumindest nicht immer. Worauf es beim klassischen Drahtesel sowie bei einem E-Bike oder einem Pedelec ankommt und in welchen Fällen doch Steuern für das Rad fällig werden, erklärt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH).
Dienstrad: Beliebt und teilweise sogar steuerfrei
Schönes Wetter und mit dem Fahrrad zur Arbeit: Das ist nicht nur gut für die Umwelt, sondern auch für die eigene Gesundheit. Immer mehr Unternehmen in Deutschland unterstützen dabei ihre Belegschaft: Laut einer von "Lease a Bike"...
Dienstfahrrad
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