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Dieselabgasskandal der Daimler AG: Zwei Gutachten weisen Prüfstanderkennung nach

Mönchengladbach (ots) Zwei von der Verbraucherschutzkanzlei Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Auftrag gegebene Gutachten können im Dieselabgasskandal der Daimler AG um die Mercedes-Benz-Fahrzeuge E220 CDI mit dem Motortyp OM651 und der Abgasnorm Euro 5 für verbraucherfreundlichen Schwung sorgen. Können zwei Privatgutachten zu Abschalteinrichtungen in der Motorsteuersoftware bei Mercedes-Benz-Fahrzeugen E220 CDI für eine erleichterte verbraucherfreundliche Rechtsprechung im Dieselabgasskandal sorgen? Die Zusammenfassung der Ergebnisse, die den Landgerichten Berlin und Itzehoe in Dieselverfahren vorgelegt werden, spricht eindeutig dafür. "Die Motorsteuersoftware des streitgegenständlichen Fahrzeugs enthält eine Teststanderkennung, die den Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) unter anderem an...

Oberlandesgericht Oldenburg positioniert sich im Dieselabgasskandal zum Restschadensersatz nach § 852 BGB

Mönchengladbach (ots) Ein aktuelles Urteil vor dem Oberlandesgericht Oldenburg zeigt, dass im Dieselabgasskandal auch für Fahrzeuge älteren Baujahrs noch Schadenersatz erstritten werden kann. Hintergrund sind die Regelungen zum Restschadensersatz nach § 852 BGB. In den Dieselabgasskandal kommt weitere Bewegung. Denn nun ist es einmal mehr klargeworden, dass auch Haltern älterer Fahrzeuge unter gewissen Umständen Schadenersatz zusteht. Hintergrund sind die Reglungen zu Ansprüchen aus § 852 BGB im Rahmen eines "Restschadensersatzanspruchs": "Nach dieser Bestimmung hat der Ersatzpflichtige selbst nach Verjährung des Schadenersatzanspruches nach den Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung herauszugeben, was er...

Dieselabgasskandal 2.0 der Volkswagen AG beim Vierzylinder-Dieselmotor EA288: Oberlandesgericht Düsseldorf nimmt Kraftfahrt-Bundesamt in die Pflicht!

Mönchengladbach (ots) Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat einen Beweisbeschluss erlassen, mit dem das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung in einem Volkswagen mit dem Vierzylinder-Dieselmotor EA288 geklärt werden soll. Es werden wesentliche Fragen an das Kraftfahrt-Bundesamt gestellt. Das Dieselgate 2.0 rund um den Vierzylinder-Dieselmotor EA288 der Volkswagen AG nimmt immer weiter Fahrt auf. Jetzt hat das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az.: I-17 U 365/20 zu Az.: 18c O 9/19 Landgericht Düsseldorf) einen interessanten Beweisbeschluss verfügt und richtet in dem Zusammenhang eine Reihe von Fragen an das Kraftfahrt-Bundesamt als für Kfz-Zulassungen verantwortliche Bundesbehörde. "Es soll damit vorrangig geklärt...

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