Elektromobilität Steuerreform
Neue Steuervorteile für vollelektrische Firmenwagen: 0,25-Prozent-Regelung und Sonderabschreibung für E-Autos beschlossen
Wer einen vollelektrischen Firmenwagen fährt, muss weniger Steuern für die private Nutzung zahlen als mit einem Verbrenner. Nun hat die Bundesregierung weitere Steuervorteile für E-Autos als Dienstwagen beschlossen. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) erläutert die Details und erklärt, wie die private Nutzung eines Dienstwagens als geldwerter Vorteil versteuert werden muss.
Zwei neue Steuervorteile für E-Autos
Den Umweltbonus für den Kauf förderungsfähiger Elektroautos hat die Bundesregierung Ende 2023 abgeschafft. Und zwar vorzeitig, denn eigentlich sollte dieser unter bestimmten Voraussetzungen...
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