München (ots) E-Scooter - Tretroller mit Elektroantrieb - sind vor allem aus deutschen Großstädten nicht mehr wegzudenken. Doch vielen Nutzern ist nicht klar, wo und wie die Scooter gefahren werden dürfen und welche Bußgelder drohen. Generell sind sie nur auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Daher gelten auch für die E-Tretroller die Fahrradampeln. Sind keine vorhanden, gilt für sie die Ampel des fließenden Verkehrs.
Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind E-Roller verboten,...
Welche weiteren Aspekte gibt es zu ? E-Tretroller
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