Stuttgart (ots)
Seit 15. Juni 2019 sind E-Scooter auch in Deutschland erlaubt. Das Kraftfahrtbundesamt hat nun den ersten "Elektrokleinstfahrzeugen mit Lenk- oder Haltestange" die Allgemeine Betriebserlaubnis erteilt. Das Gutachten dafür hat der Technische Dienst der GTÜ erstellt - und ist damit bei E-Scootern eine der ersten Prüforganisationen.
E-Scooter dürfen seit kurzem legal im Straßenverkehr bewegt werden - wenn sie eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) nach § 20 StVZO haben und außerdem die entsprechenden Versicherungs- und Verkehrsregeln eingehalten werden. Am 21. Juni 2019 hat das Kraftfahrtbundesamt (KBA) dem E-Scooter Voiager 1 des schwedischen...
Welche weiteren Aspekte gibt es zu ? Elektrokleinstfahrzeug
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