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TÜV Rheinland: Vor Kauf von E-Scootern genau informieren Neue “Elektrokleinstfahrzeuge”: Beim Kauf auf Allgemeine Betriebserlaubnis und Straßenzulassung achten Versicherungsplakette ist Pflicht

Köln (ots) Seit dem 15. Juni 2019 ist es amtlich: Mit Inkrafttreten der Verordnung für "Elektrokleinstfahrzeuge" ist in Deutschland eine neue Fahrzeugklasse für den Straßenverkehr zugelassen. Zu den neuen Kraftfahrzeugen gehören beispielsweise Elektrostehroller, so genannte E-Scooter. Alle diese kleinen Fahrzeuge zeichnet aus, dass sie einen Elektroantrieb besitzen, über keinen Sitz verfügen, maximal mit Tempo 20 fahren dürfen und nur Radwege oder - wenn diese nicht vorhanden sind - die Fahrbahn benutzen dürfen. Gehwege sind tabu. Wer sich für den Kauf eines E-Scooters interessiert, sollte unbedingt beachten, dass das Modell über eine...

Wer seinen E-Scooter im Straßenverkehr nutzen will, braucht eine Versicherung

Coburg (ots) - E-Scooter ab 19 Euro pro Jahr bei HUK-COBURG versichern - Verkaufsstart 17. Juni 2019 Millionen Deutsche liebäugeln laut Medienberichten mit dem Kauf eines E-Scooters. Zum 15. Juni 2019 tritt die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) in Kraft und ihrer Nutzung steht dann nichts mehr im Weg. Ob zur Arbeit, zur Schule oder zur Universität gefahren wird oder ob kleinere Ausflüge unternommen werden, zunächst einmal müssen die elektrischen Tretroller versichert werden. Ohne die gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung, die Kfz-Haftpflichtversicherung, dürfen E-Scooter nicht auf öffentlichen Straßen gefahren werden. Die HUK-Coburg bietet sowohl diese Kfz-Haftpflichtversicherung als...

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