Köln (ots)
Seit dem 15. Juni 2019 ist es amtlich: Mit Inkrafttreten der Verordnung für "Elektrokleinstfahrzeuge" ist in Deutschland eine neue Fahrzeugklasse für den Straßenverkehr zugelassen. Zu den neuen Kraftfahrzeugen gehören beispielsweise Elektrostehroller, so genannte E-Scooter. Alle diese kleinen Fahrzeuge zeichnet aus, dass sie einen Elektroantrieb besitzen, über keinen Sitz verfügen, maximal mit Tempo 20 fahren dürfen und nur Radwege oder - wenn diese nicht vorhanden sind - die Fahrbahn benutzen dürfen. Gehwege sind tabu.
Wer sich für den Kauf eines E-Scooters interessiert, sollte unbedingt beachten, dass das Modell über eine...
Welche weiteren Aspekte gibt es zu ? Elektroroller im Straßenverkehr
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