Wer einen Unfallwagen oder ein stillgelegtes Fahrzeug verkaufen möchte, sollte Wert auf den Verzicht auf Sachmängelhaftung legen.
Wenn der Gebrauchte stillgelegt wurde oder man einen Unfallwagen verkaufen möchte, ist der Verzicht auf Sachmängelhaftung quasi alternativlos. Oftmals sind die Schäden solcher Fahrzeuge derartig vielfältig und unübersichtlich, dass es schlichtweg unmöglich ist, jeden einzelnen Mangel zu kommunizieren. Diese Unmöglichkeit allerdings kann dem Verkäufer nach dem Verkauf eine Menge Ärger bescheren. Fühlt sich der Käufer betrogen, weil nach der Übernahme Mängel zutage treten, über die er – wissentlich oder unwissentlich – nicht informiert...
Gebrauchtwagen in Mönchengladbach
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