München (ots) - Im Zuge der Reform der Straßenverkehrsordnung werden in Zukunft
Verstöße gegen die Rettungsgasse härter bestraft. Wer keine Rettungsgasse
bildet, zahlt (wie bisher auch) 200 Euro Bußgeld und kassiert zwei Punkte in
Flensburg. Dazu kommt jetzt noch ein Monat Fahrverbot. Deutlich härter werden
künftig auch Fahrer bestraft, die durch die Rettungsgasse fahren oder sich an
Einsatzfahrzeuge dranhängen: mindestens 240 Euro, zwei Punkte und ein Monat
Fahrverbot.
Damit die Rettungs- und Einsatzkräfte schnell und ohne Behinderung zum
Unfallgeschehen kommen, muss die Rettungsgasse bereits bei stockendem Verkehr
gebildet werden. Und...
Bonn (ots) - Wenn dieser Tage in der "fünften Jahreszeit" der Karneval regiert,
hauen viele Jecken, Närrinnen und Narren mal wieder richtig auf die Pauke. Alle,
die schon mal an einer Karnevalssitzung teilgenommen oder sich einen
Faschingsumzug angeschaut haben, wissen: Alkohol fließt dort oft in Strömen. Wer
sich anschließend alkoholisiert hinter das Steuer seines Autos setzt, um nach
Hause zu fahren, begeht nach Auffassung des Deutschen Verkehrssicherheitsrates
(DVR) einen gefährlichen Fehler.
Eingeschränkte Fahrtüchtigkeit
"Auch im Karneval gibt es im Straßenverkehr keine Narrenfreiheit", sagt
DVR-Pressesprecherin Julia Fohmann. Wie an jedem anderen Tag des Jahres...