Vertrauensarbeitszeit wird durch mobile Zeiterfassungs-Apps abgelöst
Saarbrücken, 19. Januar 2023 - Mit der elektronischen Zeiterfassung müssen sich Unternehmen bereits seit dem EuGH-Urteil im Frühjahr 2019 befassen. Das deutsche Bundesarbeitsgericht hat im September letzten Jahres noch einmal die Dringlichkeit der Umsetzung betont und die Verpflichtung ausgesprochen, die tägliche Arbeitszeit zu erfassen; jetzt ist der Moment gekommen, dass diese Verpflichtung unstrittig ist. Zeljko Katavic, Geschäftsführer eurodata ProPep GmbH, beobachtet diesen Markt seit Jahren und sieht für das Jahr 2023 drei Trends.
1. Boom mobiler Zeiterfassungs-Apps
Die durch die Corona-Pandemie grundlegend veränderte Arbeitswelt und die...
Welche weiteren Aspekte gibt es zu ? katavic
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