Berlin (ots)
Der Gesetzgeber hat neue Vorschriften zur Kraftstoffkennzeichnung beschlossen. Die Regelung legt insbesondere neue Kraftstoff-Symbole für Benzin, Diesel und alternative Kraftstoffe fest. Die Kraftstoffe selbst bleiben bezüglich Zusammensetzung und Motorverträglichkeit unverändert. Grundlage ist die am 29. November 2019 verabschiedete Neufassung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraftstoffen (10. BImSchV).
Eine wichtige Neuerung ist die Verpflichtung aller Autohersteller, die Tankeinfüllklappe und Betriebsanleitungen von Neufahrzeugen mit den neuen Symbolen zu versehen. Die neuen Kraftstoffkennzeichnungen sind ebenfalls an Zapfsäulen und Zapfpistolen anzubringen. Damit erfahren Autofahrer beim Tanken auf...
https://www.carpr.de/Kennzeichnung
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