Sonderkündigungsrecht: Kfz-Versicherung
München (ots)
Kfz-Versicherung auch noch im Dezember wechsel
- Bei Beitragserhöhung ein Monat Kündigungsrecht auch nach
Wechselstichtag
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Fahrzeughalter können ihre Kfz-Versicherung auch nach dem Wechselstichtag am 30. November kündigen, wenn der bisherige Versicherer den Beitrag erhöht. Das Sonderkündigungsrecht gilt auch bei versteckten Beitragserhöhungen, also wenn der Kfz-Jahresbeitrag nicht in der Höhe sinkt, die dem Verbraucher z. B. durch eine verbesserte Schadenfreiheitsklasse zustünde.
"Verbraucher haben nach Erhalt der Beitragsrechnung immer dann ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht, wenn der Versicherungsbeitrag ohne eigenes Verschulden steigt", sagt...