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Sonderkündigungsrecht: Kfz-Versicherung auch noch im Dezember wechseln

Sonderkündigungsrecht: Kfz-Versicherung München (ots) Kfz-Versicherung auch noch im Dezember wechsel - Bei Beitragserhöhung ein Monat Kündigungsrecht auch nach Wechselstichtag - Digitale Assistentin Mia und 300 Versicherungsexperten unterstützen CHECK24-Kunden - Kfz-Versicherungsvergleich von CHECK24 vielfach ausgezeichnet Fahrzeughalter können ihre Kfz-Versicherung auch nach dem Wechselstichtag am 30. November kündigen, wenn der bisherige Versicherer den Beitrag erhöht. Das Sonderkündigungsrecht gilt auch bei versteckten Beitragserhöhungen, also wenn der Kfz-Jahresbeitrag nicht in der Höhe sinkt, die dem Verbraucher z. B. durch eine verbesserte Schadenfreiheitsklasse zustünde. "Verbraucher haben nach Erhalt der Beitragsrechnung immer dann ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht, wenn der Versicherungsbeitrag ohne eigenes Verschulden steigt", sagt...

Kfz-Versicherungsbeitrag steigt um bis zu elf Prozent

München (ots) 1.000 Kilometer mehr - Kfz-Versicherungsbeitrag steigt um bis zu elf Prozent - Bei zunehmender Fahrleistung steigt der durchschnittliche Versicherungsbeitrag stufenförmig - Kfz-Versicherungsvergleich von CHECK24 vielfach ausgezeichnet, z. B. von Euro am Sonntag - 300 CHECK24-Experten beraten bei allen Themen rund um die Kfz-Versicherung Eine zusätzliche Fahrleistung von 1.000 Kilometern jährlich kann den Kfz-Versicherungsbeitrag im Schnitt um bis zu elf Prozent verteuern.1) "Die Angabe der Kilometerleistung wird häufig unterschätzt, tatsächlich hat sie aber einen großen Einfluss auf den Preis der Kfz-Versicherung", sagt Dr. Tobias Stuber, Geschäftsführer Kfz-Versicherungen bei CHECK24. "Liegt die geschätzte jährliche Fahrleistung nur knapp über...

Kfz-Versicherungswechsel: Gründlich prüfen statt einfach zugreifen

Kfz-Versicherungswechsel: Gründlich prüfen statt einfach zugreifen Fast alle Versicherungskaufleute können heute mehrere Vertragsvarianten bieten, mit Ein- und Ausschlüssen hantieren, "aber nicht mit allen Interessenten gleichzeitig in der letzten Novemberwoche lange Gespräche führen", mahnt Klaus-Dieter Spauszus zu frühzeitiger Orientierung. Ende November muss nämlich die Kündigung beim "alten" Kfz-Versicherer eingegangen sein, wenn man zu einem anderen wechseln will. Am wichtigsten ist dabei die Kenntnis der Entschädigungslücken. Diese sind meist gut versteckt und manchmal nur an fehlenden Bestimmungen im Kleingedruckten erkennbar. 5.000 bis 10.000 Euro können bei den Erstattungen leicht auf dem Spiel...

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