Verlängerte Gültigkeitsdauer für Kurzzeitkennzeichen - was bedeutet das für Kunden?
Die Tönjes Holding AG informiert über eine Änderung in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), die seit dem 1. September 2023 wirksam ist. Die Anpassung betrifft die Gültigkeitsdauer von Kurzzeitkennzeichen und stellt eine Verbesserung für alle Fahrzeughalter dar, die so nun mehr Zeit für Überführungsfahrten haben.
Sechs statt fünf Tage für Überführungsfahrten
Mit der neuen Regelung wurde die Gültigkeitsdauer von Kurzzeitkennzeichen von bisher fünf Tagen auf sechs Tage erweitert. In der FZV heißt es dazu im Wortlaut: "Das Kennzeichenschild für das Kurzzeitkennzeichen hat außerdem ein...
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