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Berlin (ots) - Städte und Kommunen dürfen in Hessen keine privaten Dienstleister
zur Verkehrsüberwachung einsetzen. Das ist seit dem 6. November 2019 klar
(Aktenzeichen 2 Ss-OWi 942/19, OLG Frankfurt am Main, 6.11.2019). Doch jetzt
geht das OLG Frankfurt einen Schritt weiter und verurteilt einen Beamten der
Stadt Kassel, der das lukrative Geschäft weiter fortführte. Damit zeigen die
Frankfurter Oberlandesrichter auf, dass bei Zuwiderhandlung gegen gerichtliche
Urteile strafrechtliche Konsequenzen für die verantwortlichen Personen in Hessen
drohen.
Nach dem Urteil hätte die Zusammenarbeit mit den privaten Dienstleistern
eingestellt werden müssen. In Kassel jedoch arbeitete der zuständige Leiter des
Ordnungsamtes weiter...
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