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Private Blitzer-Dienstleister: Beamter strafrechtlich vom OLG Frankfurt verurteilt

Auto-News |Carpr.de Berlin (ots) - Städte und Kommunen dürfen in Hessen keine privaten Dienstleister zur Verkehrsüberwachung einsetzen. Das ist seit dem 6. November 2019 klar (Aktenzeichen 2 Ss-OWi 942/19, OLG Frankfurt am Main, 6.11.2019). Doch jetzt geht das OLG Frankfurt einen Schritt weiter und verurteilt einen Beamten der Stadt Kassel, der das lukrative Geschäft weiter fortführte. Damit zeigen die Frankfurter Oberlandesrichter auf, dass bei Zuwiderhandlung gegen gerichtliche Urteile strafrechtliche Konsequenzen für die verantwortlichen Personen in Hessen drohen. Nach dem Urteil hätte die Zusammenarbeit mit den privaten Dienstleistern eingestellt werden müssen. In Kassel jedoch arbeitete der zuständige Leiter des Ordnungsamtes weiter...

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