Hamburg (ots) In seinem Urteil vom 23. Dezember 2021 - 1 O 175/21 - hat das Landgericht Aachen entschieden, dass ein von HAHN Rechtsanwälte vertretener Kläger aus Eschweiler sein Fahrzeug über den sogenannten Widerrufsjoker an die finanzierende Bank zurückgeben kann, ohne dass die Bank Gegenansprüche auf Ersatz des Fahrzeugwertverlusts zwischen Finanzierungsbeginn und Rückgabe hat.
Den Fahrzeugkaufpreis in Höhe von 50.900,00 EUR finanzierte der Kläger im Juni 2017 über die Commerz Finanz. Bei Abschluss einer Fahrzeugfinanzierung steht Verbrauchern seit dem Jahr 2002 ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zu. Anfang...
Welche weiteren Aspekte gibt es zu ? Pressemitteilung Hamburg
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