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München (ots)
Zeit für den Reifenwechsel
Die Faustformel für Winterreifen lautet von Oktober bis Ostern (O bis O). Sie ist allerdings nur ein grober Hinweis und hat rechtlich keine Relevanz. Denn eine generelle Winterreifenpflicht, die an ein bestimmtes Datum anknüpft, gibt es in Deutschland nicht. Stattdessen gilt eine situative Winterreifenpflicht: Das heißt, wer bei winterlichen Straßenverhältnissen (bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte) fahren will, muss Winterreifen oder Ganzjahresreifen aufziehen.
Fahren ohne die richtige Bereifung teuer werden
Wer auf winterlichen Straßen ohne Winterreifen erwischt wird, dem droht mit ein Bußgeld in...