München (ots)
(ADAC Autoversicherung AG) Auch nach dem regulären Stichtag zum Kfz-Versicherungswechsel - der in diesem Jahr, weil der 30. November auf ein Wochenende fiel, übrigens der zweite Dezember war - ist ein Übertritt zu einer anderen Autoversicherung möglich. Die Möglichkeit des Wechsels ist bei einer Beitragserhöhung somit auch noch im Dezember gegeben. Die Frist beginnt ab Erhalt der Beitragsrechnung. Ein Grund für den gewährten "Zusatzmonat": Beitragssteigerungen sind auf den Rechnungen oft nicht auf den ersten Blick ersichtlich. Denn: Eine bessere Einstufung in der Schadenfreiheitsrabattstaffel kann eine Erhöhung verdecken. Dieses...
https://www.carpr.de/Sonderkündigung
Diese Website benutzt Cookies. Wenn du die Website weiter nutzt, gehen wir von deinem Einverständnis aus.OKDatenschutzerklärung