Auch Privatverkäufer haben beim Privatverkauf eines KFZs Pflichten, z.B. die rechtliche Mängelhaftung und müssen damit Gewährleistung auf ein verkauftes Auto bieten.
Oftmals kann man ebendies als privater Autoverkäufer nicht, da man nicht alle Fehler seines schadhaften Fahrzeuges kennt und alle möglichen Mängel im Vertrag aufnehmen kann.
Schnell ist einem ein Mangel nicht aufgefallen und - ruckzuck - hat ein windiger Anwalt des Käufers einen vertraglichen Fehler gefunden, aus dem er dem Verkäufer einen juristischen Strick dreht. So kann sich ein privater Autoverkauf geschwind zum Bumerang entwickeln.
Da ist es allemale sicherer, man...
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