Mönchengladbach (ots) Das Landgericht Bielefeld hat dem Dieselabgasskandal um die VW-Motorengruppe EA288 neuen Schwung verliehen und die Volkswagen AG zu Schadenersatz für einen bereits weiterverkauften Audi A3 1.6 TDI verurteilt.
Immer wieder hat es bereits einen Abgesang auf die Schadenersatzpflicht der Volkswagen AG im Dieselgate 2.0 gegeben. Aber die Zeit für Betrugshaftungsklagen wegen Abgasmanipulationen an Dieselmotoren des Typs EA288 ist nicht beendet. Das zeigte jetzt einmal mehr das Landgericht Bielefeld (Urteil vom 25. Januar 2022, Az.: 9 O 102/21).
Die Volkswagen AG wurde verurteilt, an die Klägerin 7.028,94 Euro nebst Zinsen...
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