VW-Dieselabgasskandal: Verbraucherfreundliche Rechtsprechung setzt sich vehement fort
Mönchengladbach (ots) - Selbst das seit Jahren VW-freundliche Landgericht Braunschweig erkennt jetzt an, dass Volkswagen im Dieselskandal zu Schadensersatz wegen Betruges beziehungsweise vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verpflichtet ist. Der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung ruft vor allem Eigentümer älterer EA189-Diesel dazu auf, die verbleibende Zeit bis zur Verjährung zu nutzen, um gegen die Volkswagen AG wegen Betrugshaftung zu klagen.
Instanzgerichte in ganz Deutschland haben geschädigten Verbrauchern im Volkswagen-Abgasskandal seit langer Zeit immer wieder Recht zugesprochen. In tausenden Urteilen ist der Autohersteller zur Rücknahme von...
Welche weiteren Aspekte gibt es zu ? Volkswagen im Dieselskandal
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