Coburg (ots) Für Laternenparker ist der Winter die Zeit vereister Windschutzscheiben und klammer Finger. Kalte Hände machen keinen Spaß. Darum kratzen viele vor dem Losfahren lediglich ein kleines Guckloch in die vereiste Windschutzscheibe.Dass das nicht genügt, um den fließenden Verkehr im Auge zu behalten, weiß jeder. Die Straßenverkehrsordnung verlangt (StVO §23 Abs.1) denn auch deutlich mehr: "Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör (...) nicht durch den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden."
Um den Ansprüchen der StVO zu genügen, müssen die Windschutz- und Heckscheibe...
Vor dem Fahren Scheiben enteisen
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