Eine allgemeine Pflicht zur Zeiterfassung existiert in Deutschland aktuell noch nicht. Allerdings sieht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eine Verpflichtung zur Stundenaufzeichnung in folgenden Fällen vor.
Zeiterfassung ist Pflicht bei:
Beschäftigung von Mitarbeitenden im Mindestlohn, bzw. Niedriglohn
Einführung von Kurzarbeit im Betrieb
Flexibler Arbeitszeit, zum Nachweis der Überstunden
Mit welchen Konsequenzen müssen Arbeitgebende rechnen, wenn sie in diesen Fällen der Pflicht zur Zeiterfassung nicht nachkommen?
Beschäftigung von Mitarbeitenden im Mindestlohn, bzw. Niedriglohn
Je nachdem, um welche Beschäftigung es sich handelt, ist der Zoll die erste Prüfinstanz in Sachen Stundenaufzeichnung und Zeiterfassung....
Welche weiteren Aspekte gibt es zu ? Vorlage
Diese Website benutzt Cookies. Wenn du die Website weiter nutzt, gehen wir von deinem Einverständnis aus.OKDatenschutzerklärung