{"id":108610,"date":"2022-07-28T16:59:16","date_gmt":"2022-07-28T14:59:16","guid":{"rendered":"https:\/\/www.carpr.de\/?p=108610"},"modified":"2022-07-28T17:02:33","modified_gmt":"2022-07-28T15:02:33","slug":"bussgeldvorwuerfe-bei-geschwindigkeitsverstoessen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.carpr.de\/108610\/bussgeldvorwuerfe-bei-geschwindigkeitsverstoessen\/","title":{"rendered":"Bu\u00dfgeldvorw\u00fcrfe bei Geschwindigkeitsverst\u00f6\u00dfen"},"content":{"rendered":"

Berlin (ots) <\/span><\/p>\n

Verfassungsgerichtshof in Koblenz mit fataler Entscheidung: Bu\u00dfgeldvorw\u00fcrfe bei Geschwindigkeitsverst\u00f6\u00dfen auch ohne Rohmessdaten der Blitzer rechtens<\/span><\/h2>\n

Wer im Stra\u00dfenverkehr geblitzt<\/strong> wird, sollte das Recht auf ein faires Verfahren haben. Ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VerfGH) in Rheinland-Pfalz schr\u00e4nkt diese M\u00f6glichkeit nun dramatisch ein (Beschl. v. 22.07.2022, Az.: VGH B 30\/21). So haben die Richter entschieden, dass die Verh\u00e4ngung eines Bu\u00dfgeldes<\/strong> auch ohne das Vorhandensein von Rohmessdaten<\/strong> rechtens ist.<\/span><\/h3>\n

970 Euro Bu\u00dfgeld und zwei Monate Fahrverbot<\/span><\/strong><\/h3>\n

Ein Autofahrer wurde bei einer Geschwindigkeits\u00fcberschreitung von 70 km\/h<\/strong> au\u00dferhalb geschlossener Ortschaften geblitzt und vom Amtsgericht (AG) Wittlich im Juli 2020 zu einem Bu\u00dfgeld von 970 Euro sowie zu einem zweimonatigen Fahrverbot verurteilt. Die eingelegte Rechtsbeschwerde des Betroffenen wurde vom Oberlandesgericht (OLG) Koblenz verworfen, was den Beschwerdef\u00fchrer veranlasste, vor den Verfassungsgerichtshofs (VerfGH) in Rheinland-Pfalz zu ziehen.<\/span><\/h3>\n

Messdaten m\u00fcssen nicht gespeichert werden<\/span><\/strong><\/h3>\n

Als Grund f\u00fcr den Einspruch nannte der Verteidiger des betroffenen Autofahrers, dass das Nichtvorhandensein der Rohmessdaten aus der Messung eines Blitzers des Typs PoliScan Speed M1 gegen das Recht auf ein faires Verfahren versto\u00dfe. Die Daten wurden gel\u00f6scht und waren so f\u00fcr eine nachtr\u00e4gliche Pr\u00fcfung nicht mehr verf\u00fcgbar.<\/span><\/h3>\n

Doch auch der Verfassungsgerichtshof in Rheinland-Pfalz wies diesen Einwand als unbegr\u00fcndet zur\u00fcck. Dabei berief er sich auf das sogenannte standardisierte Messverfahren, bei dem die Bedingungen der Anwendbarkeit und der Ablauf so festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind. Die Gerichte und Beh\u00f6rden d\u00fcrfen daher bei entsprechender Anwendung auf die Richtigkeit der Messergebnisse vertrauen.<\/span><\/h3>\n

Eine ordnungsgem\u00e4\u00dfe Eichung und Wartung der Blitzer sowie der bei Geschwindigkeitsmessungen \u00fcbliche Abzug des Toleranzwertes w\u00fcrden also in dem hier vorliegenden Fall laut Urteil ausreichen, sodass man auf die Rohmessdaten nicht mehr angewiesen w\u00e4re.<\/span><\/h3>\n

Dar\u00fcber hinaus betonten die Richter, dass „der Nutzen der Rohmessdaten f\u00fcr die nachtr\u00e4gliche \u00dcberpr\u00fcfung des von einem geeichten Geschwindigkeitsmessger\u00e4t ermittelten Messwertes aus technischer Sicht keineswegs anerkannt“, sondern kontroverse diskutiert werde. Au\u00dferdem k\u00f6nnten Rohmessdaten nur durch private Sachverst\u00e4ndigengutachten ausgewertet werden. Dieser zus\u00e4tzliche Zeitbedarf st\u00fcnde in keinem Verh\u00e4ltnis mehr „zu dem rechtsstaatlichen Erfordernis einer funktionst\u00fcchtigen Rechtspflege auch und gerade in Massenverfahren.“<\/span><\/h3>\n

Kontr\u00e4res Urteil aus dem Saarland<\/span><\/strong><\/h3>\n

Dieser Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Der Verfassungsgerichtshof (VerfGH) des Saarlandes war in einer Entscheidung vom 05.07.2019 zu der Auffassung gelangt, dass die Messergebnisse des Ger\u00e4ts TraffiStar S 350 nicht verwertbar seien, da die Rohmessdaten nicht (dauerhaft) gespeichert werden. Doch die saarl\u00e4ndische Entscheidung setzte sich im Rest der Republik nicht durch.<\/span><\/h3>\n

Es folgten nahezu ausschlie\u00dflich R\u00fcckmeldungen der Bu\u00dfgeldstellen und Gerichte, die sich im Ergebnis von der Entscheidung distanzierten und deutlich machten, dass sie weiterhin von einem standardisierten Messverfahren und der Unbedenklichkeit der Verwertbarkeit ausgingen.<\/span><\/h3>\n

Finale Entscheidung in Karlsruhe steht noch aus<\/span><\/strong><\/h3>\n

Mit Spannung wird nun eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in Karlsruhe erwartet, das derzeit in einem gesonderten Verfahren pr\u00fcft, ob und gegebenenfalls welche verfassungsrechtlichen Konsequenzen aus einer fehlenden Speicherung von Messdaten bei Geschwindigkeitsmessungen im Bu\u00dfgeldverfahren folgen (Az.: 2 BvR 1167\/20).<\/span><\/h3>\n

Experten zweifeln Sinnhaftigkeit des Urteils an<\/span><\/strong><\/h3>\n

Die CODUKA GmbH setzt sich mit ihrem Angebot Geblitzt.de seit Jahren erfolgreich f\u00fcr die Belange von Verkehrsteilnehmern ein. F\u00fcr den CODUKA-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer Jan Ginhold ist das Urteil aus Koblenz ein Schlag ins Gesicht der Autofahrer: „Die regelm\u00e4\u00dfige Wartung und Eichung als Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr die Sicherheit der Messung heranzuziehen, ist ein Witz. Selbst die Eichmeister best\u00e4tigen in der Regel, dass sie der Eichung nur so lange trauen, wie sie das Ger\u00e4t im Blick haben. Jeder externe Einfluss – wie eine Positionsver\u00e4nderung – kann die Funktionsweise der Ger\u00e4te beeinflussen.“<\/span><\/h3>\n

Auch Tom Louven sieht diese Rechtsprechung als erfahrener Anwalt f\u00fcr Verkehrsrecht \u00e4u\u00dferst kritisch: „Ich verstehe den Ansatz, dass es sich um Messverfahren handelt, die in irgendeiner Weise vereinfacht oder standardisiert werden m\u00fcssen. Die Rechte der Betroffenen und die \u00dcberpr\u00fcfungsm\u00f6glichkeiten werden jedoch massiv eingeschr\u00e4nkt. Man dreht sich letztlich im Kreis, da viele Einw\u00e4nde mit dem Hinweis auf ein standardisiertes Messverfahren einfach abgetan werden.“<\/span><\/h3>\n

Eine n\u00e4here \u00dcberpr\u00fcfung w\u00e4re demnach nur geboten, so Louven weiter, „wenn sich im konkreten Fall Anhaltspunkte f\u00fcr eine Fehlmessung ergeben. Genau das ist aber \u00fcberhaupt nicht m\u00f6glich, wenn unter anderem keine Rohmessdaten vorhanden sind und man daher der Messung bzw. deren Ablauf gar nicht vollst\u00e4ndig auf den Grund gehen kann, sondern nahezu blindlings vertrauen soll.“<\/span><\/h3>\n

Jetzt k\u00f6nne man nur hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht pro Autofahrer entscheidet, damit es f\u00fcr Betroffene m\u00f6glich ist, sich mit allen zur Verf\u00fcgung stehenden Mitteln gegen Bu\u00dfgeldvorw\u00fcrfe zu wehren.<\/span><\/h3>\n

CODUKA verhilft mit Geblitzt.de Autofahrern zu ihrem Recht<\/span><\/strong><\/h3>\n

Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit gro\u00dfen Anwaltskanzleien zusammen und erm\u00f6glicht es Betroffenen, sich gegen Bu\u00dfgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.<\/span><\/h3>\n

Die Zahlen k\u00f6nnen sich sehen lassen. T\u00e4glich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten F\u00e4lle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die M\u00f6glichkeit einer Strafreduzierung.<\/span><\/h3>\n

Die CODUKA GmbH leistet aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-L\u00f6sungen Pionierarbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.<\/span><\/h3>\n

Pressekontakt:<\/p>\n

CODUKA GmbH
\nWeb: https:\/\/www.geblitzt.de\/<\/a><\/p>\n

Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer
\nJan Ginhold
\nTelefon: 030 \/ 99 40 43 610
\nE-Mail: presse@coduka.de<\/p>\n

Original-Content von: CODUKA GmbH, \u00fcbermittelt durch news aktuell<\/span><\/p>\n

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Auto, Verkehr, Rohmessdaten, Bu\u00dfgeld, Blitzer, Verbraucher, Rechtsprechung, Bild, Presse, Pressemitteilung, Pressemeldung, Pressemitteilungen<\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

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