{"id":116941,"date":"2022-12-30T15:01:42","date_gmt":"2022-12-30T14:01:42","guid":{"rendered":"https:\/\/www.carpr.de\/?p=116941"},"modified":"2022-12-31T00:19:14","modified_gmt":"2022-12-30T23:19:14","slug":"wie-funktioniert-die-digitale-arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung-aktuelle-verbraucherfrage-der-ergo-rechtsschutz-leistungs-gmbh","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.carpr.de\/116941\/wie-funktioniert-die-digitale-arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung-aktuelle-verbraucherfrage-der-ergo-rechtsschutz-leistungs-gmbh\/","title":{"rendered":"Wie funktioniert die digitale Arbeitsunf\u00e4higkeitsbescheinigung? – Aktuelle Verbraucherfrage der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH"},"content":{"rendered":"

Experten der ERGO Group informieren<\/span><\/p>\n

Anita M. aus Erfurt:
\n\u00dcberall lese ich, dass ab Januar 2023 die digitale Arbeitsunf\u00e4higkeitsbescheinigung kommt. Was genau bedeutet das f\u00fcr mich als Arbeitnehmer und wie l\u00e4uft die Krankmeldung dann ab?<\/p>\n

Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH:<\/strong>
\nWer l\u00e4nger als drei Kalendertage durch Krankheit nicht in der Lage ist zu arbeiten, ist gesetzlich dazu verpflichtet, seinem Arbeitgeber eine Arbeitsunf\u00e4higkeitsbescheinigung vorzulegen. Der Arbeitgeber darf sie sogar nach einer k\u00fcrzeren Frist verlangen – es sei denn, dies ist im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ausgeschlossen. Bisher hat der Arzt f\u00fcr die Krankmeldung den sogenannten „gelben Schein“ in Papierform ausgestellt. Ab 1. Januar 2023 wird dieses Verfahren f\u00fcr alle gesetzlich Krankenversicherten durch die elektronische Arbeitsunf\u00e4higkeitsbescheinigung (eAU) ersetzt. Das bedeutet: \u00c4rzte \u00fcbermitteln die Daten digital an die Krankenkasse. F\u00fcr die Patienten entf\u00e4llt die Weiterleitung der Krankmeldung an die Krankenkasse und den Arbeitgeber. Dieser kann Beginn und Dauer der Arbeitsunf\u00e4higkeit bei der jeweiligen Krankenkasse abrufen. Arbeitnehmer m\u00fcssen ihren Arbeitgeber aber weiterhin zu Beginn ihrer Krankheit unverz\u00fcglich \u00fcber den Ausfall informieren, sich also krankmelden. Sie selbst erhalten trotzdem eine Bescheinigung in Papierform. Diese unbedingt aufbewahren: Funktioniert das elektronische Meldeverfahren nicht, ist das Papierdokument der einzige offizielle Beleg f\u00fcr die Krankschreibung. Au\u00dferdem wichtig zu wissen: Das eAU-Verfahren gilt nicht f\u00fcr privat Krankenversicherte. Auch Privat\u00e4rzte, \u00c4rzte im Ausland, Rehabilitationseinrichtungen sowie Physio- und Psychotherapeuten stellen keine eAU aus. \u00dcbrigens: Das elektronische Meldeverfahren gibt es bereits seit 1. Januar 2022. Aufgrund der coronabedingten \u00dcberlastung der Arztpraxen sowie der h\u00e4ufig noch nicht vorhandenen technischen Ausstattung wurde der Start jedoch mehrmals verschoben. Zum Jahreswechsel soll die \u00dcbergangsfrist nun endg\u00fcltig enden.
\nAnzahl der Anschl\u00e4ge (inkl. Leerzeichen): 1.734<\/p>\n

Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter www.ergo.com\/ratgeber. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.ergo.de\/rechtsportal. Sie finden dort t\u00e4glich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.<\/p>\n

Das bereitgestellte Bildmaterial darf mit Quellenangabe (Quelle: ERGO Group) zur Berichterstattung \u00fcber die Unternehmen und Marken der ERGO Group AG sowie im Zusammenhang mit unseren Ratgebertexten honorar- und lizenzfrei verwendet werden.<\/p>\n

\u00dcber die ERGO Group AG<\/strong>
\nERGO ist eine der gro\u00dfen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa. Weltweit ist die Gruppe in rund 26 L\u00e4ndern vertreten und konzentriert sich auf die Regionen Europa und Asien. Unter dem Dach der Gruppe agieren mit der ERGO Deutschland AG, ERGO International AG, ERGO Digital Ventures AG und ERGO Technology & Services Management AG vier separate Einheiten, in denen jeweils das deutsche, internationale, Direkt- und Digitalgesch\u00e4ft sowie die globale Steuerung von IT und Technologie-Dienstleistungen zusammengefasst sind. \u00dcber 37.000 Menschen arbeiten als angestellte Mitarbeiter oder als hauptberufliche selbstst\u00e4ndige Vermittler f\u00fcr die Gruppe. 2021 nahm ERGO \u00fcber 19 Milliarden Euro an Gesamtbeitr\u00e4gen ein und erbrachte f\u00fcr ihre Kunden Netto-Versicherungsleistungen in H\u00f6he von rund 17 Milliarden Euro.
\nERGO geh\u00f6rt zu Munich Re, einem der weltweit f\u00fchrenden R\u00fcckversicherer und Risikotr\u00e4ger.<\/p>\n

Firmenkontakt
\nERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
\nDr. Claudia Wagner
\nERGO-Platz 2
\n40198 D\u00fcsseldorf
\n0211 477-2980
\nclaudia.wagner@ergo.de
\nWeb: https:\/\/www.ergo.com\/<\/a><\/p>\n

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\nMarion Angerer
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\nergo@hartzkom.de
\nWeb: http:\/\/www.hartzkom.de<\/p>\n

Bildquelle: ERGO Group<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

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