{"id":125361,"date":"2023-08-09T13:34:33","date_gmt":"2023-08-09T11:34:33","guid":{"rendered":"https:\/\/www.carpr.de\/?p=125361"},"modified":"2023-08-09T13:48:55","modified_gmt":"2023-08-09T11:48:55","slug":"unfall-im-ausland-was-ist-zu-tun","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.carpr.de\/125361\/unfall-im-ausland-was-ist-zu-tun\/","title":{"rendered":"Unfall im Ausland – was ist zu tun?"},"content":{"rendered":"
Sommer und Ferien: ein unschlagbares Duo. Mit Urlaubsbeginn atmet jeder tief durch und denkt an Erholung. Niemand rechnet mit einem Unfall. Doch wenn es wirklich kracht, sollte man vorbereitet sein, zudem im Ausland manches anders ist als zuhause.<\/p>\n
Die HUK-COBURG r\u00e4t, vor dem Aussteigen eine Warnweste anzuziehen. In den meisten europ\u00e4ischen L\u00e4ndern (Belgien, Bulgarien, Finnland, Frankreich, Italien, Kroatien, Luxemburg, Montenegro, Norwegen, \u00d6sterreich, Portugal, Rum\u00e4nien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn) ist das Tragen mittlerweile Pflicht. Wer ohne erwischt wird, muss zahlen: Wie hoch das Bu\u00dfgeld ausf\u00e4llt, ist unterschiedlich: Die Spanne reicht von 14 Euro bis zu 1.400 Euro. In vielen L\u00e4ndern m\u00fcssen nicht nur Auto- sondern auch Motorradfahrer mit einer Leuchtweste ausgestattet sein. Ebenso variabel gehen die Staaten mit der Frage um, ob Warnwesten nur f\u00fcr den Fahrer oder f\u00fcr alle Fahrzeuginsassen vorhanden sein m\u00fcssen. Mit einem Exemplar f\u00fcr jeden ist man immer auf der sicheren Seite.<\/p>\n
Es gibt keine Vorschrift zur Aufbewahrung von Warnwesten. Aber um sie vor dem Aussteigen anziehen zu k\u00f6nnen, m\u00fcssen sie griffbereit liegen, am besten im Handschuhfach oder in den Seitenf\u00e4chern der T\u00fcren.<\/p>\n
Genauso wichtig wie die Warnweste ist das Absichern der Unfallstelle mit einem Warndreieck. Liegt die Unfallstelle in einer Kurve oder vor einer Kuppe, muss das Dreieck immer davor aufgestellt werden. Am wichtigsten ist, die anderen Verkehrsteilnehmer rechtzeitig und deutlich sichtbar vor der Gefahrenstelle zu warnen.
\nZudem gibt es Staaten, wie zum Beispiel Polen oder Rum\u00e4nien, die vorschreiben, jeden Unfall der Polizei zu melden. Um nichts falsch zu machen, ist ein Anruf bei der Polizei also immer richtig. Selbst wenn sie – wie mancherorts \u00fcblich – nur gro\u00dfe Sach- oder Personensch\u00e4den aufnimmt.<\/p>\n
Mit oder ohne Polizei, ein Unfall muss protokolliert werden. Nur wer Anspr\u00fcche belegen kann, hat Anspruch auf Entsch\u00e4digung. Deshalb geh\u00f6rt der europ\u00e4ische Unfallbericht – den man bei seiner Kfz-Versicherung bekommt – ins Handschuhfach. Wer die Fragen nach den Personalien der Unfallbeteiligten und Zeugen, der Versicherung und dem Unfallhergang sorgf\u00e4ltig beantwortet, hat eine solide Basis f\u00fcr die Schadenregulierung gelegt. Aber nat\u00fcrlich sollten auch noch Fotos von der Unfallstelle gemacht werden. Den Europ\u00e4ischen Unfallbericht gibt es f\u00fcr manche L\u00e4nder zweisprachig. Hat der Unfallgegner gleichfalls einen dabei, kann man sich darauf verlassen, dass die Fragen identisch sind.<\/p>\n
Wichtig: In Frankreich oder den Benelux-Staaten kommt dem Europ\u00e4ischen Unfallbericht eine ungleich wichtigere Rolle zu als in Deutschland. Der Unterschreibende erkennt den Inhalt unwiderruflich an. Anmerkungen oder Widerspr\u00fcche m\u00fcssen unbedingt unter Punkt 14 festgehalten werden. Bei Widerspr\u00fcchen oder Sprachschwierigkeiten f\u00fcllt am besten jeder seinen eigenen Bericht aus und unterzeichnet ihn. Anschlie\u00dfend werden die Kopien ausgetauscht.<\/p>\n
Nicht allein in diesem Punkt unterscheidet sich die Schadenregulierung der einzelnen L\u00e4nder. Sobald es im Ausland kracht, gilt f\u00fcr die Schadenregulierung in der Regel nationales Recht: So stehen Gesch\u00e4digten z.B. Wertminderung, Nutzungsausfall oder auch Mietwagenkosten nicht in allen europ\u00e4ischen Staaten zu oder sie liegen deutlich hinter den hierzulande \u00fcblichen Summen. Kfz-Versicherte mit einer Ausland-Schadenschutz-Versicherung m\u00fcssen dar\u00fcber nicht nachdenken. Dieses Zusatzmodul zur Kfz-Haftpflichtversicherung garantiert, dass der eigene Versicherer Personen- und Sachsch\u00e4den so reguliert, als h\u00e4tte sich der Unfall im Inland ereignet. Statt der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert dann der eigene Versicherer den durch einen Dritten verursachten Schaden.<\/p>\n
Nat\u00fcrlich tr\u00fcbt ein Unfall die Urlaubsfreude, doch muss er die Ferien nicht komplett verderben. Ist das Auto nicht mehr fahrbereit, gibt es ungekl\u00e4rte Fragen: Ein Schutzbrief, wie ihn die meisten Kfz-Versicherer anbieten, hilft.<\/p>\n
Das gilt auch, wenn zum Beispiel offene Fragen zu kl\u00e4ren sind und der Gesch\u00e4digte sich in der fremden Sprache nur schwer oder gar nicht verst\u00e4ndigen kann. In diesem Fall bietet der Schutzbriefanbieter f\u00fcr das \u00dcbersetzen telefonische Unterst\u00fctzung an.
\nAm besten speichert man die Notrufnummer vor Reiseantritt- gleich mit deutscher Vorwahl – auf dem Handy. Hat der Schutzbriefanbieter eine App, geh\u00f6rt auch sie auf das Mobiltelefon.<\/p>\n
Nach der Kontaktaufnahme k\u00fcmmert sich der Schutzbriefanbieter um die Pannen- und Unfallorganisation. Entweder wird das Auto vor Ort fahrbereit gemacht oder zur Reparatur in eine Werkstatt abgeschleppt. Auch bei Verst\u00e4ndigungsproblemen helfen die Assistance-Mitarbeiter.<\/p>\n
Verz\u00f6gert sich die Reparatur, bietet ein Schutzbrief in der Regel auch Unterst\u00fctzung bei der Umorganisation des Urlaubs. Die Fahrt kann durchaus f\u00fcr ein paar Tage unterbrochen werden oder man setzt sie mit einem Mietwagen oder per Bahn fort und holt das reparierte Auto sp\u00e4ter ab.<\/p>\n
Ob in der Werkstatt beim Reparaturauftrag oder beim Anmieten eines Pkw, eine der \u00fcblichen Kreditkarten geh\u00f6rt ins Portemonnaie. Dabei geht es beim Mietwagen nicht um das Bezahlen, sondern um die Hinterlegung der erforderlichen Sicherheitskaution.<\/p>\n
Ist der Unfallwagen fahrbereit und verkehrssicher, steht der Reparatur zu Hause nichts im Weg. Schadenersatzanspr\u00fcche lassen sich jederzeit von Deutschland aus geltend machen. Alle Versicherer in der EU m\u00fcssen entweder selbst in jedem anderen EU-Staat regulieren oder dort einen Schadenbeauftragten f\u00fcr die Regulierung haben. Abgewickelt wird der Schaden nach dem Recht des Unfalllandes, aber in der Sprache des Gesch\u00e4digten.<\/p>\n
Enth\u00e4lt die eigene Kfz-Versicherung nicht das Zusatzmodul Auslandsschaden-Schutzversicherung, hilft zu Hause die Auskunftsstelle (Tel. 0800-250 260 0; aus dem Ausland: 0049 40 300 330 300) weiter. Mit Hilfe des gegnerischen Autokennzeichens ermittelt sie den verantwortlichen Versicherer bzw. dessen Schadenregulierungsbeauftragten. Hat die gegnerische Versicherung oder ihr Repr\u00e4sentant drei Monate nichts von sich h\u00f6ren lassen, kann man sich auch an die Entsch\u00e4digungsstelle der Verkehrsopferhilfe in Berlin wenden.<\/p>\n
Zur Pressemeldung auf huk.de:
\nhttps:\/\/www.huk.de\/presse\/nachrichten\/verbrauchertipps\/auslandsurlaub.html<\/p>\n
Mit rund 13 Millionen Kunden ist die HUK-COBURG<\/strong> der gro\u00dfe Versicherer f\u00fcr private Haushalte mit traditionell preisg\u00fcnstigen Angeboten von der Kfz-Versicherung<\/strong> \u00fcber Haftpflicht-, Unfall-, Sach- und Rechtsschutzversicherung bis hin zur privaten Kranken-, der Lebens- sowie der privaten Rentenversicherung. Mit Beitragseinnahmen 2022 von 8,5 Mrd. Euro z\u00e4hlt sie zu den zehn gr\u00f6\u00dften deutschen Versicherungsgruppen. Traditioneller Schwerpunkt ist die Kfz-Versicherung: Mit 13,7 Millionen versicherten Fahrzeugen ist sie der gr\u00f6\u00dfte deutsche Autoversicherer. In der Hausrat- sowie in der Privathaftpflichtversicherung geh\u00f6rt sie zu den gr\u00f6\u00dften Anbietern am Markt. Die HUK-COBURG mit Sitz in Coburg besch\u00e4ftigte Ende 2022 insgesamt \u00fcber 10.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.<\/p>\nHUK-COBURG<\/span><\/h3>\n