{"id":125660,"date":"2023-08-16T20:18:37","date_gmt":"2023-08-16T18:18:37","guid":{"rendered":"https:\/\/www.carpr.de\/?p=125660"},"modified":"2023-08-16T20:18:37","modified_gmt":"2023-08-16T18:18:37","slug":"regeln-rund-ums-parken-verbraucherinformation-der-ergo-rechtsschutz-leistungs-gmbh","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.carpr.de\/125660\/regeln-rund-ums-parken-verbraucherinformation-der-ergo-rechtsschutz-leistungs-gmbh\/","title":{"rendered":"Regeln rund ums Parken – Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH"},"content":{"rendered":"

Worauf beim Abstellen von Kraftfahrzeugen und Anh\u00e4ngern zu achten ist<\/span><\/p>\n

Einen Parkplatz zu finden, kann f\u00fcr Autofahrer vor allem in Stadtzentren ein Albtraum sein. Das Parken in zweiter Reihe ist daher oft die einzige M\u00f6glichkeit, um zum Beispiel mal schnell Br\u00f6tchen zu kaufen. Doch ist das \u00fcberhaupt erlaubt? Diese und weitere rechtliche Fragen rund ums Parken von Auto, Motorrad und auch Anh\u00e4ngern erkl\u00e4rt Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH.<\/p>\n

Verkehrsteilnehmer d\u00fcrfen parken, wo es nicht verboten ist<\/span><\/h2>\n

Wer f\u00fcr mehr als drei Minuten stehen bleibt oder sein Fahrzeug verl\u00e4sst, parkt – bei k\u00fcrzen Zeitr\u00e4umen ist von Halten die Rede. „Die Stra\u00dfenverkehrsordnung (StVO) erlaubt Autofahrern das Halten und Parken \u00fcberall dort, wo es nicht verboten ist“, so Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH. „Zus\u00e4tzlich zu den \u00fcblichen Verkehrsschildern wie „Halteverbot“ schr\u00e4nkt die StVO das Abstellen von Fahrzeugen auch in bestimmten Bereichen wie Feuerwehrzufahrten, an abgesenkten Bordsteinen oder gegen\u00fcber Einfahrten in schmalen Stra\u00dfen und an Engstellen sowie in scharfen Kurven ein.“<\/p>\n

Parken auf dem Gehweg<\/span><\/h2>\n

Auch kurz auf dem Gehweg zu halten oder zu parken ist keine gute Idee. „Denn die StVO besagt, dass Fahrzeuge die Fahrbahn benutzen m\u00fcssen“, so die ERGO Juristin. „Gehwege sind daher zum Befahren, Halten und Parken tabu.“ Das gilt nicht nur f\u00fcr Autos, sondern auch f\u00fcr Zweir\u00e4der wie Mofas, Motorr\u00e4der und E-Bikes. Es gibt allerdings auch Ausnahmen vom Gehwegparkverbot: Ist ein spezielles Verkehrszeichen oder eine entsprechende Parkfl\u00e4chenmarkierung vorhanden, ist es erlaubt, Fahrzeuge unter 2,8 t wie auf dem Schild abgebildet auf dem Gehweg abzustellen. „Viele Kommunen tolerieren auch das Parken von Mofa und Co. auf dem B\u00fcrgersteig – solange das abgestellte Fahrzeug andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert“, erg\u00e4nzt Brandl. „Dennoch kann Fahrzeughaltern ein Bu\u00dfgeld von bis zu 100 Euro drohen. Bei einer Behinderung von anderen ist sogar ein Punkt in Flensburg f\u00e4llig.“<\/p>\n

Parken auf Kanaldeckel und Co.<\/span><\/h2>\n

Dar\u00fcber hinaus gibt es einige weitere Regelungen, die vielen Kfz-Besitzern nicht bewusst sind. So verbietet \u00a7 12 der StVO das Parken \u00fcber Schachtdeckeln und \u00e4hnlichen Verschl\u00fcssen. Aber nur, wenn sich diese auf einem Gehweg befinden, der durch eine Beschilderung oder Markierung als Parkplatz gekennzeichnet ist. „Bei einer defekten Gasleitung beispielsweise m\u00fcssen Einsatzkr\u00e4fte m\u00f6glichst schnell Zugang zu dem entsprechenden Schacht haben“, erkl\u00e4rt Brandl. „Wer dann auf dem Deckel parkt, wird unter Umst\u00e4nden abgeschleppt und muss mit einem Bu\u00dfgeld von zehn Euro rechnen, bei l\u00e4ngerer Parkdauer und Behinderung von anderen sogar mit 30 Euro.“<\/p>\n

Halten und Parken in zweiter Reihe<\/span><\/h2>\n

Beim Halten und Parken in zweiter Reihe ist die Stra\u00dfenverkehrsordnung eindeutig. „Beides ist verboten und kann nicht nur zu einem Bu\u00dfgeld, sondern bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer auch zu einem Punkt in Flensburg f\u00fchren“, erkl\u00e4rt die Rechtsexpertin. Ausgenommen sind lediglich Taxifahrer: „Sie d\u00fcrfen kurz in zweiter Reihe halten, um Fahrg\u00e4ste ein- oder aussteigen zu lassen, wenn es die Verkehrslage zul\u00e4sst.“ Wer in zweiter Reihe h\u00e4lt und die Warnblinkanlage einschaltet, riskiert daf\u00fcr \u00fcbrigens ein zus\u00e4tzliches Bu\u00dfgeld. „Denn Autofahrer d\u00fcrfen den Warnblinker nur nutzen, um andere Verkehrsteilnehmer auf Gefahren aufmerksam zu machen“, erg\u00e4nzt die ERGO Juristin.<\/p>\n

Frauenparkplatz, Elektroparkplatz und Co.<\/span><\/h2>\n

Besondere Stellfl\u00e4chen wie Frauen- oder Eltern-Kind-Parkpl\u00e4tze sind heutzutage keine Seltenheit mehr. Was, wenn auch M\u00e4nner oder Kinderlose ihr Auto dort abstellen? „In der StVO sind diese speziellen Stellpl\u00e4tze im \u00f6ffentlichen Verkehrsraum nicht vorgesehen“, so Brandl. Das hei\u00dft: „Theoretisch darf hier jeder parken. Es ist aber ein Gebot der gegenseitigen R\u00fccksichtnahme, darauf zu verzichten.“ Au\u00dferdem: Parkt ein Mann in einem privaten Parkhaus auf einem gekennzeichneten Frauenparkplatz, muss er mit einem Hausverbot rechnen. Denn hier \u00fcbt der Eigent\u00fcmer sein Hausrecht aus. Auf Behinderten- und Elektroparkpl\u00e4tzen d\u00fcrfen Fahrzeughalter nur stehen, wenn sie einen entsprechenden Ausweis beziehungsweise ein Auto mit einem „E“ im Kennzeichen haben. Auf \u00f6ffentlichen Parkfl\u00e4chen riskieren sie ansonsten ein Bu\u00dfgeld und das Abschleppen des Fahrzeugs durch die Polizei. Auf \u00f6ffentlich zug\u00e4nglichen privaten Parkfl\u00e4chen ist in der Regel wieder der Eigent\u00fcmer zust\u00e4ndig. Viele Gesch\u00e4ftsinhaber lassen Falschparker heute durch gewerbliche Unternehmen abschleppen.<\/p>\n

Wohnwagen und Anh\u00e4nger abstellen<\/span><\/h2>\n

Ist die Campingsaison beendet, stellen sich viele Wohnwagenbesitzer die Frage, wo sie ihr Schmuckst\u00fcck abstellen d\u00fcrfen. „Laut StVO ist es erlaubt, Anh\u00e4nger bis zwei Tonnen ohne Zugfahrzeug zwei Wochen lang auf \u00f6ffentlichen Stra\u00dfen und Parkpl\u00e4tzen abzustellen“, erkl\u00e4rt die Rechtsexpertin von ERGO. „Steht der Anh\u00e4nger auch nach der Frist noch auf demselben Platz, droht ein Bu\u00dfgeld von 20 Euro.“ Wer seinen Anh\u00e4nger l\u00e4nger abstellen m\u00f6chte, sollte daf\u00fcr besser private M\u00f6glichkeiten w\u00e4hlen. \u00dcbrigens: Ragt die Deichsel – also die Zug- und Lenkvorrichtung – \u00fcber die Markierung der Parkfl\u00e4che hinaus, kann ebenfalls ein Bu\u00dfgeld f\u00e4llig sein. „Wohnanh\u00e4nger, die dauerhaft auf demselben Grundst\u00fcck stehen, k\u00f6nnten Beh\u00f6rden als Bauwerk bewerten. Sie m\u00fcssten dann bestimmte baurechtliche Vorschriften einhalten, beispielsweise den Abstand zum Nachbargrundst\u00fcck. Unter Umst\u00e4nden verlangt die Beh\u00f6rde f\u00fcr ein dauerhaftes Aufstellen sogar eine Baugenehmigung“, erg\u00e4nzt Brandl.
\nAnzahl der Anschl\u00e4ge (inkl. Leerzeichen): 5.440<\/p>\n

Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter www.ergo.com\/ratgeber. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.ergo.de\/rechtsportal. Sie finden dort t\u00e4glich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.<\/p>\n

Das bereitgestellte Bildmaterial darf mit Quellenangabe (Quelle: ERGO Group) zur Berichterstattung \u00fcber die Unternehmen und Marken der ERGO Group AG sowie im Zusammenhang mit unseren Ratgebertexten honorar- und lizenzfrei verwendet werden.<\/p>\n

\u00dcber die ERGO Group AG<\/span><\/h3>\n

ERGO ist eine der gro\u00dfen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa. Weltweit ist die Gruppe in \u00fcber 25 L\u00e4ndern vertreten und konzentriert sich auf die Regionen Europa und Asien. Unter dem Dach der ERGO Group AG steuern mit der ERGO Deutschland AG, ERGO International AG, ERGO Digital Ventures AG und ERGO Technology & Services Management AG vier separate Einheiten die Gesch\u00e4fte und Aktivit\u00e4ten der ERGO Group. In diesen sind jeweils das deutsche, internationale, Direkt- und Digitalgesch\u00e4ft sowie die globale Steuerung von IT und Technologie-Dienstleistungen geb\u00fcndelt. Rund 38.700 Menschen arbeiten als angestellte Mitarbeiter oder als hauptberufliche selbstst\u00e4ndige Vermittler f\u00fcr die Gruppe. 2022 nahm ERGO \u00fcber 20 Milliarden Euro an Gesamtbeitr\u00e4gen ein und erbrachte f\u00fcr ihre Kunden Netto-Versicherungsleistungen in H\u00f6he von rund 15 Milliarden Euro.
\nERGO geh\u00f6rt zu Munich Re, einem der weltweit f\u00fchrenden R\u00fcckversicherer und Risikotr\u00e4ger.<\/p>\n

Firmenkontakt<\/p>\n

ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH<\/span><\/h3>\n

Dr. Claudia Wagner
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Bildquelle: ERGO Group<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

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