{"id":132985,"date":"2024-01-15T16:49:36","date_gmt":"2024-01-15T15:49:36","guid":{"rendered":"https:\/\/www.carpr.de\/?p=132985"},"modified":"2024-01-15T16:49:36","modified_gmt":"2024-01-15T15:49:36","slug":"welche-bussgelder-fuer-beleidigungen-im-strassenverkehr-gelten-verbraucherinformation-der-ergo-rechtsschutz-leistungs-gmbh","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.carpr.de\/132985\/welche-bussgelder-fuer-beleidigungen-im-strassenverkehr-gelten-verbraucherinformation-der-ergo-rechtsschutz-leistungs-gmbh\/","title":{"rendered":"Welche Bu\u00dfgelder f\u00fcr Beleidigungen im Stra\u00dfenverkehr gelten – Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH"},"content":{"rendered":"

Kampfzone Stra\u00dfenverkehr<\/span><\/p>\n

Wer im Stra\u00dfenverkehr unterwegs ist, kommt regelm\u00e4\u00dfig in Situationen, in denen er sich \u00fcber einen anderen Verkehrsteilnehmer \u00e4rgert. Laut einer aktuellen Studie der Unfallforschung der Versicherer geht es dabei immer r\u00fccksichtsloser und aggressiver zu. Doch eine Beschimpfung oder eine beleidigende Geste im Stra\u00dfenverkehr kann sogar eine Straftat sein. Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH, kl\u00e4rt auf, ab wann Beleidigungen kein Kavaliersdelikt mehr sind und welche Bu\u00dfgelder und Strafen drohen.<\/p>\n

Gesetzliche Grundlage<\/p>\n

Vor allem unter Zeitdruck k\u00f6nnen gewisse Verkehrssituationen Autofahrer in Rage bringen. Heftige Beschimpfungen oder beleidigende Gesten gegen\u00fcber anderen sind dabei keine Seltenheit. \u00a7 1 der Stra\u00dfenverkehrsordnung (StVO) legt fest, dass die Teilnahme am Stra\u00dfenverkehr st\u00e4ndige Vorsicht und gegenseitige R\u00fccksichtnahme erfordert und schlie\u00dft Beleidigungen damit aus. Das gilt f\u00fcr alle Verkehrsteilnehmer – also auch Fahrradfahrer und Fu\u00dfg\u00e4nger. „Wer sich trotzdem zu einem Schimpfwort hinrei\u00dfen l\u00e4sst, begeht kein Kavaliersdelikt“, so Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH. „Beleidigungen sowie abwertende Gesten sind laut \u00a7 185 des Strafgesetzbuchs (StGB) Straftaten und k\u00f6nnen eine Geld- und im schlimmsten Fall eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen.“ Als Nebenstrafe ist zus\u00e4tzlich auch ein Fahrverbot m\u00f6glich. „Wie hoch die Geldstrafen ausfallen, ist allerdings nicht in einem einheitlichen Strafenkatalog festgelegt“, erg\u00e4nzt Brandl. „Gerichte entscheiden hier je nach Einzelfall. Dabei spielen die Situation, die Schwere der Beleidigung und wom\u00f6glich sogar der Tonfall eine Rolle. Die Geldstrafe wird in Tagess\u00e4tzen berechnet – also dem t\u00e4glichen Einkommen des T\u00e4ters.“<\/p>\n

Wie hoch sind die Strafen<\/p>\n

Auch wenn nicht konkret festgelegt ist, wie hoch die Strafen f\u00fcr bestimmte Schimpfw\u00f6rter sind, existieren einige Gerichtsurteile, die als Orientierung dienen k\u00f6nnen. Meist belaufen sich die verh\u00e4ngten Strafen auf zwanzig bis drei\u00dfig Tagess\u00e4tze. Das Zungerausstrecken schlug in einem Fall beispielsweise mit 150 Euro zu Buche. F\u00fcr „Dumme Kuh“ oder „Leck mich doch“ wurden hingegen 300 Euro f\u00e4llig. Wer anderen einen Vogel zeigt, muss mit einem Bu\u00dfgeld von 750 Euro rechnen. Noch teurer waren beispielsweise die Scheibenwischer-Geste sowie „Arschl…“ und „Idiot“ mit Betr\u00e4gen von 1.000 bis 1.500 Euro. Das Zeigen des Mittelfingers kann sogar 4.000 Euro kosten. \u00dcbrigens: „Auch die Androhung einer Beleidigung wie „Am liebsten w\u00fcrde ich jetzt… sagen“ sehen Gerichte als strafbare Aussage“, erl\u00e4utert Brandl. Kommt es bei allen Beteiligten zu Ausf\u00e4lligkeiten, k\u00f6nnen die Gerichte laut \u00a7 199 StGB auf eine Strafe verzichten. Die beste L\u00f6sung ist allerdings, auf Beleidigungen zu verzichten, tief durchzuatmen und eine friedliche L\u00f6sung f\u00fcr den Konflikt zu finden.<\/p>\n

Wie Betroffene vorgehen sollten<\/p>\n

Damit der jeweilige R\u00fcpel eine Geldstrafe auferlegt bekommt, m\u00fcssen Betroffene innerhalb von drei Monaten Strafantrag bei der Polizei stellen. Nur dann wird die Beleidigung auch verfolgt. Eine einfache Anzeige reicht nicht aus. „Um die Beleidigung beweisen zu k\u00f6nnen, muss der T\u00e4ter zweifelsfrei zu identifizieren sein“, so die ERGO Juristin. „Das Kennzeichen ist daf\u00fcr allerdings nicht ausreichend.“ Denn der Fahrzeughalter muss nicht unbedingt auch der beleidigende Fahrer gewesen sein. Wichtig ist es daher, eine detaillierte Beschreibung des T\u00e4ters bei der Polizei abzugeben. Auch Zeugenaussagen k\u00f6nnen dabei hilfreich sein. Die Expertin r\u00e4t allerdings davon ab, f\u00fcr die Identifizierung Fotos oder Videos vom T\u00e4ter aufzunehmen. Denn je nach Situation kann dies ein eigener Versto\u00df gegen fremde Rechte sein.
\nAnzahl der Anschl\u00e4ge (inkl. Leerzeichen): 3.663<\/p>\n

Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter www.ergo.com\/ratgeber. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.ergo.de\/rechtsportal. Sie finden dort t\u00e4glich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.<\/p>\n

Das bereitgestellte Bildmaterial darf mit Quellenangabe (Quelle: ERGO Group) zur Berichterstattung \u00fcber die Unternehmen und Marken der ERGO Group AG sowie im Zusammenhang mit unseren Ratgebertexten honorar- und lizenzfrei verwendet werden.<\/p>\n

\u00dcber die ERGO Group AG
\nERGO ist eine der gro\u00dfen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa. Weltweit ist die Gruppe in \u00fcber 25 L\u00e4ndern vertreten und konzentriert sich auf die Regionen Europa und Asien. Unter dem Dach der ERGO Group AG steuern mit der ERGO Deutschland AG, ERGO International AG, ERGO Digital Ventures AG und ERGO Technology & Services Management AG vier separate Einheiten die Gesch\u00e4fte und Aktivit\u00e4ten der ERGO Group. In diesen sind jeweils das deutsche, internationale, Direkt- und Digitalgesch\u00e4ft sowie die globale Steuerung von IT und Technologie-Dienstleistungen geb\u00fcndelt. Rund 38.700 Menschen arbeiten als angestellte Mitarbeiter oder als hauptberufliche selbstst\u00e4ndige Vermittler f\u00fcr die Gruppe. 2022 nahm ERGO \u00fcber 20 Milliarden Euro an Gesamtbeitr\u00e4gen ein und erbrachte f\u00fcr ihre Kunden Netto-Versicherungsleistungen in H\u00f6he von rund 15 Milliarden Euro.
\nERGO geh\u00f6rt zu Munich Re, einem der weltweit f\u00fchrenden R\u00fcckversicherer und Risikotr\u00e4ger.<\/p>\n

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Bildquelle: ERGO Group<\/p>\n

Originalinhalt von PR-News, ver\u00f6ffentlicht unter dem Titel “ Welche Bu\u00dfgelder f\u00fcr Beleidigungen im Stra\u00dfenverkehr gelten – Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH<\/a> „, \u00fcbermittelt durch Prnews24.com<\/a><\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

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