{"id":133801,"date":"2024-01-31T17:01:40","date_gmt":"2024-01-31T16:01:40","guid":{"rendered":"https:\/\/www.carpr.de\/?p=133801"},"modified":"2024-01-31T17:01:40","modified_gmt":"2024-01-31T16:01:40","slug":"e-mobilitaet-fuer-immobilienbesitzer-faq-und-grafik-fuer-die-optimale-ladestationenanzahl","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.carpr.de\/133801\/e-mobilitaet-fuer-immobilienbesitzer-faq-und-grafik-fuer-die-optimale-ladestationenanzahl\/","title":{"rendered":"E-Mobilit\u00e4t f\u00fcr Immobilienbesitzer: FAQ und Grafik f\u00fcr die optimale Ladestationenanzahl"},"content":{"rendered":"

„Wie viele Ladestationen ben\u00f6tigt mein Parkplatz?“ Grafik und FAQ: Diese Vorgaben gelten f\u00fcr Wohn- und Nichtwohnimmobilien<\/p>\n

Das Geb\u00e4ude-Elektromobilit\u00e4tsinfrastruktur-Gesetz, kurz GEIG, regelt unter anderem, wie viele Ladepunkte an Parkpl\u00e4tzen von Geb\u00e4uden bereitstehen m\u00fcssen. Mit dem GEIG wird eine Vorgabe aus der EU-Geb\u00e4uderichtlinie zum Aufbau von Lade- und Leitungsinfrastruktur f\u00fcr die Elektromobilit\u00e4t umgesetzt. Das Gesetz verfolgt laut Bundesregierung zwei Ziele: den Ausbau der Leitungs- und Ladeinfrastruktur f\u00fcr die Elektromobilit\u00e4t im Geb\u00e4udebereich zu beschleunigen und die Bezahlbarkeit des Bauens und Wohnens aufrechtzuerhalten.<\/p>\n

F\u00fcr Immobilienbesitzer ist es h\u00e4ufig nicht leicht, bei dem komplexen Geb\u00e4ude-Elektromobilit\u00e4tsinfrastruktur-Gesetz den Durchblick zu bewahren. Aus diesem Grund hat der auf Immobilien spezialisierte Full-Service-Anbieter f\u00fcr Ladeinfrastruktur ZEITSTROM die zentralen Aussagen des GEIG in einer anschaulichen Grafik und einem FAQ zusammengefasst.<\/p>\n

Welche Geb\u00e4ude sind vom GEIG betroffen?<\/p>\n

Der Regelungsinhalt des GEIG bezieht sich auf Wohngeb\u00e4ude sowie auf Nichtwohngeb\u00e4ude.<\/p>\n

Welche Regelungen gelten f\u00fcr den Neubau von Wohngeb\u00e4uden?<\/p>\n

Beim Neubau von Wohngeb\u00e4uden mit mehr als 5 Stellpl\u00e4tzen muss k\u00fcnftig jeder Stellplatz mit Schutzrohren f\u00fcr Elektrokabel ausgestattet werden.<\/p>\n

Welche Regelungen gelten f\u00fcr den Neubau von Nichtwohngeb\u00e4uden?<\/p>\n

Beim Neubau von Nichtwohngeb\u00e4uden mit mehr als 6 Stellpl\u00e4tzen muss jeder 3. Stellplatz mit Schutzrohren f\u00fcr Elektrokabel ausgestattet werden. Zus\u00e4tzlich ist mindestens 1 Ladepunkt zu errichten.<\/p>\n

Gilt das GEIG auch f\u00fcr Bestandsimmobilien?<\/p>\n

Ja. Bei gr\u00f6\u00dferen Renovierungen von bestehenden Wohngeb\u00e4uden mit mehr als 10 Stellpl\u00e4tzen m\u00fcssen k\u00fcnftig alle Stellpl\u00e4tze mit Schutzrohren f\u00fcr Elektrokabel ausgestattet werden. Bei einer gr\u00f6\u00dferen Renovierung bestehender Nichtwohngeb\u00e4ude mit mehr als 10 Stellpl\u00e4tzen muss jeder 5. Stellplatz mit Schutzrohren f\u00fcr Elektrokabel ausgestattet und zus\u00e4tzlich mindestens 1 Ladepunkt errichtet werden.<\/p>\n

Wird es weitere \u00c4nderungen geben?<\/p>\n

Nach dem 1. Januar 2025 muss jedes Nichtwohngeb\u00e4ude mit mehr als 20 Stellpl\u00e4tzen mit mindestens 1 Ladepunkt ausger\u00fcstet werden.<\/p>\n

Gibt es Ausnahmen?<\/p>\n

Ja. Das Gesetz findet keine Anwendung bei Geb\u00e4uden, die sich im Eigentum von kleinen und mittleren Unternehmen befinden und \u00fcberwiegend von diesen selbst genutzt werden. Au\u00dferdem sind Bestandsgeb\u00e4ude ausgenommen, wenn die Kosten f\u00fcr die Lade- und Leitungsinfrastruktur 7 Prozent der Gesamtkosten einer gr\u00f6\u00dferen Renovierung \u00fcberschreiten. Daneben wurde die M\u00f6glichkeit einer Quartiersl\u00f6sung geschaffen, in deren Rahmen Ladepunkt-Verpflichtungen bei Nichtwohngeb\u00e4uden geb\u00fcndelt an einem oder mehreren Standorten erf\u00fcllt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n

Welche F\u00f6rderungen existieren f\u00fcr den Ladeinfrastruktur-Aufbau?<\/p>\n

F\u00fcr die Errichtung \u00f6ffentlich zug\u00e4nglicher, nicht-\u00f6ffentlicher sowie gewerblich genutzter Ladeinfrastruktur f\u00fcr E-Fahrzeuge gibt es verschiedene F\u00f6rderprogramme auf Bundes- sowie L\u00e4nderebene. Die F\u00f6rderlandschaft in Deutschland ist sehr dynamisch, sieht h\u00e4ufig begrenzte Antragszeitr\u00e4ume vor und ist allgemein regelm\u00e4\u00dfigen \u00c4nderungen unterworfen. Deshalb sollte bei Beginn eines Vorhabens genau gepr\u00fcft werden, welche F\u00f6rderungen in welchem Umfang zu diesem Zeitpunkt abrufbar sind.<\/p>\n

Welche alternativen Investitionsmodelle gibt es?<\/p>\n

Beim Aufbau von Ladeinfrastruktur an Immobilien besteht die M\u00f6glichkeit, mit einem externen, langfristig agierenden Investor wie ZEITSTROM zusammenzuarbeiten. In Zeiten unsicherer F\u00f6rdersituationen bietet ZEITSTROM als finanzstarker Full-Service-Anbieter mit seinem innovativen Investitionsmodell und Charging-Infrastructure-as-a-Service (CIaaS) Standortpartnern Planungssicherheit und eine Aufwertung ihrer Immobilien ohne eigenen Ressourceneinsatz.<\/p>\n

Was bedeutet Charging-Infrastructure-as-a-Service (CIaaS)?<\/p>\n

Charging-Infrastructure-as-a-Service (CIaaS) ist ein Rundum-sorglos-Paket f\u00fcr Immobilieneigent\u00fcmer und Immobilienverwaltungen: Planung, Installation, Betrieb, Abrechnung und langfristige Sicherung der Ladestationen sowie die anfallenden Investitionen werden von ZEITSTROM \u00fcbernommen. Dies erm\u00f6glicht es gewerblichen Immobilienbesitzern, eine Renovierungsma\u00dfnahme oder einen Neubau zu planen, ohne f\u00fcr die notwendige Ladeinfrastruktur eigene Mittel einzusetzen. Als Betreiber der Ladeinfrastruktur fungiert ZEITSTROM.<\/p>\n

In vier Schritten zur kostenlosen Ladeinfrastruktur<\/p>\n

F\u00fcr Standortpartner, die sich f\u00fcr ein ZEITSTROM-Investment entschieden haben, l\u00e4uft der Prozess zur Ladeinfrastruktur an der eigenen Immobilie folgenderma\u00dfen ab:<\/p>\n

1. Zun\u00e4chst erarbeitet ein ExpertInnen-Team ein ganzheitliches Angebot, das auch das Investment f\u00fcr die Ladeinfrastruktur der Immobilie(n) enth\u00e4lt. Hierbei werden alle standortbedingten Besonderheiten ber\u00fccksichtigt. Es wird nach individuellen L\u00f6sungen gesucht, die 100%ig auf die vorliegende(n) Objekt(e) sowie die W\u00fcnsche der ImmobilienbesitzerInnen zugeschnitten sind.<\/p>\n

2. Danach geht ZEITSTROM in die Planung des Vorhabens und \u00fcbernimmt die komplette Verantwortung f\u00fcr die Ladeinfrastruktur.<\/p>\n

3. Ist die Planung abgeschlossen, k\u00fcmmert sich ZEITSTROM um die gesamte Installation der Ladeinfrastruktur und nimmt diese in Betrieb.<\/p>\n

4. Abschlie\u00dfend folgt die Betriebs- und Servicephase: ZEITSTROM sichert langfristig die st\u00f6rungsfreie Nutzung, \u00fcbernimmt also den Betrieb sowie die Sicherung der Ladeinfrastruktur und garantiert den etwa bei St\u00f6rungen n\u00f6tigen Service. Optional besteht f\u00fcr Standortpartner jederzeit die M\u00f6glichkeit einer sukzessiven Skalierung der Ladeinfrastruktur.<\/p>\n

\u00dcber ZEITSTROM<\/p>\n

Die ZEITSTROM GmbH<\/strong> ist ein Investor und Full-Service-Anbieter f\u00fcr Ladeinfrastruktur und autarke Energiel\u00f6sungen mit Sitz in Berlin. Unter der Devise „Wir investieren. Sie profitieren.“ bietet ZEITSTROM Immobilieninvestoren und Wohnungsbaugesellschaften Komplettl\u00f6sungen<\/a> inklusive der notwendigen Investition. Das Unternehmen stattet gro\u00dfe B\u00fcro- und Wohneinheiten, Shoppingcenter, Hotels oder Logistikunternehmen mit Lades\u00e4ulen aus und betreibt diese langfristig.<\/p>\n

Pressekontakt:<\/p>\n

Isabel Kretschmer
\nZEITSTROM GmbH
\nAnna-Louisa-Karsch-Stra\u00dfe 2, 10178 Berlin
\nisabel.kretschmer@zeitstrom.energy
\nTelefon: 0160-6197158
\nWeb:
https:\/\/zeitstrom.energy\/<\/a><\/p>\n

Original-Content von: ZEITSTROM, Bildrechte:ZEITSTROM –<\/strong> Fotograf:ZEITSTROM<\/strong><\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

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