{"id":135502,"date":"2024-03-26T17:57:10","date_gmt":"2024-03-26T16:57:10","guid":{"rendered":"https:\/\/www.carpr.de\/?p=135502"},"modified":"2024-03-26T17:57:10","modified_gmt":"2024-03-26T16:57:10","slug":"cannabis-legalisierung-fahrer-sind-nur-mit-verzicht-auf-der-sicheren-seite","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.carpr.de\/135502\/cannabis-legalisierung-fahrer-sind-nur-mit-verzicht-auf-der-sicheren-seite\/","title":{"rendered":"Cannabis-Legalisierung: „Fahrer sind nur mit Verzicht auf der sicheren Seite“"},"content":{"rendered":"

Beschlossene Sache: Anfang April 2024 werden Besitz und Anbau von Cannabis unter bestimmten Voraussetzungen legal. Es besteht jedoch weiterhin keine Toleranz f\u00fcr das F\u00fchren eines Kraftfahrzeugs unter Drogeneinfluss. Die Verti Versicherung AG zeigt die Konsequenzen auf.<\/p>\n

Ein neues Gesetz, das Anfang April 2024 in Kraft tritt, sieht eine kontrollierte Freigabe von Cannabis und dessen Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) vor. Doch auch bei der legalisierten Nutzung der Droge bleibt eines unver\u00e4ndert: Das Fahren unter Einfluss von Cannabis bleibt gesetzlich verboten.<\/p>\n

Dazu Alexander Held, Kfz- und Versicherungsexperte der Verti Versicherung AG: „Der Konsum von Cannabis und das F\u00fchren eines Fahrzeugs m\u00fcssen strikt getrennt bleiben. Drogen k\u00f6nnen die Wahrnehmung ver\u00e4ndern und das Reaktionsverm\u00f6gen negativ beeinflussen. Wer ohne die sogenannten Ausfallerscheinungen berauscht f\u00e4hrt, begeht immer noch eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbu\u00dfe von 1.500 Euro und einem Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten bestraft wird.“ Au\u00dferdem k\u00f6nne eine Fahrt unter Drogeneinfluss 2 bis 3 Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg nach sich ziehen. Wer andere Verkehrsteilnehmer gef\u00e4hrde oder absolut fahrunt\u00fcchtig sei, begehe eine Straftat und m\u00fcsse entsprechend mit noch h\u00e4rteren Sanktionen rechnen.<\/p>\n

Diskussion um den Grenzwert: Noch high oder schon fahrtauglich?<\/strong><\/p>\n

Viel diskutiert wird der Grenzwert, ab dem der Drogentest als positiv gilt: Aktuell liegt er bei 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum. Damit ist der Wirkstoff noch Tage nach dem Konsum im K\u00f6rper nachweisbar. „Konsumenten f\u00fchlen sich dann l\u00e4ngst nicht mehr high, sondern fahrtauglich. F\u00fcr den Drogentest ist das aber irrelevant“, warnt der Versicherungsexperte. Bis der Grenzwert angepasst werde, sei man nur mit dem kompletten Verzicht auf die Droge auf der sicheren Seite.<\/p>\n

Denn das F\u00fchren eines Fahrzeugs unter dem Einfluss von Cannabis stellt nicht nur eine Verletzung der Verkehrsregeln dar, sondern kann auch erhebliche Konsequenzen f\u00fcr die Kfz-Versicherung haben: „Personen, die unter dem Einfluss von Cannabis einen Unfall verursachen, handeln grob fahrl\u00e4ssig und verletzen damit ihre Sorgfaltspflicht“, erkl\u00e4rt Alexander Held. „Dies kann dazu f\u00fchren, dass die Kaskoversicherung die Leistungen k\u00fcrzt oder sogar ganz verweigert.“<\/p>\n

Bei Drogeneinfluss verlangt die Haftpflichtversicherung Geld zur\u00fcck<\/strong><\/p>\n

Dar\u00fcber hinaus kann die Haftpflichtversicherung Regress fordern, wenn ein Fahrer einen Unfall oder Schaden grob fahrl\u00e4ssig verursacht hat. Das gilt auch, wenn das unter Cannabiseinfluss passiert ist: „Dies bedeutet, dass die Versicherung bis zu 5.000 Euro vom Verursacher zur\u00fcckfordern kann“, konkretisiert der Versicherungsexperte und erg\u00e4nzt: „Umgekehrt ist die gute Nachricht, dass Unfallopfer von der Kfz-Haftpflichtversicherung entsch\u00e4digt werden, auch wenn der Unfallverursacher unter Drogen gestanden hat.“ Am besten ist es Alexander Held zufolge nat\u00fcrlich, es gar nicht zu so einer Situation kommen zu lassen: „Letztlich sollte verantwortungsvolles Verhalten im Stra\u00dfenverkehr immer oberste Priorit\u00e4t haben – sowohl der eigenen Gesundheit zuliebe als auch zum Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.“<\/p>\n

Mehr Wissenswertes zum Thema „Cannabis im Stra\u00dfenverkehr“ steht im Verti-Ratgeber unter https:\/\/www.verti.de\/ratgeber\/cannabis-legalisierung-autofahren\/.<\/p>\n

Pressekontakt:<\/p>\n

Verti Versicherung AG
\nSonja Schmitt
\nPressesprecherin
\nTelefon: +49 3328 424 -3998
\nE-Mail: presse@verti.de
\nRheinstra\u00dfe 7A
\n14513 Berlin\/Teltow<\/p>\n

Original-Content von: Verti Versicherung AG, Bildrechte:Verti Versicherung AG Fotograf:Verti Versicherung AG<\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

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