{"id":139599,"date":"2024-08-13T13:26:31","date_gmt":"2024-08-13T11:26:31","guid":{"rendered":"https:\/\/www.carpr.de\/?p=139599"},"modified":"2024-08-13T13:27:33","modified_gmt":"2024-08-13T11:27:33","slug":"auslandsunfall-was-jetzt-die-wichtigsten-massnahmen-im-ueberblick","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.carpr.de\/139599\/auslandsunfall-was-jetzt-die-wichtigsten-massnahmen-im-ueberblick\/","title":{"rendered":"Auslandsunfall: Was jetzt? Die wichtigsten Ma\u00dfnahmen im \u00dcberblick"},"content":{"rendered":"
Auslandsunfall: Was ist zu tun?<\/p>\n
Tipps f\u00fcr den Alltag<\/p>\n
Sommer und Ferien: ein unschlagbares Duo. Bei Urlaubsbeginn atmen alle tief durch und denken an Erholung. Niemand rechnet mit einem Unfall. Doch wenn es wirklich passiert, ist es gut, vorbereitet zu sein.<\/p>\n
Die HUK-COBURG r\u00e4<\/strong>t, vor dem Aussteigen eine Warnweste anzuziehen. In den meisten europ\u00e4ischen L\u00e4ndern ist das Tragen Pflicht. Wer ohne erwischt wird, muss zahlen. Die H\u00f6he des Bu\u00dfgeldes variiert: Die Spanne reicht von 14 Euro bis zu ein paar hundert Euro. Oft m\u00fcssen nicht nur Auto- sondern auch Motorradfahrer eine Leuchtweste tragen. Ebenso variabel gehen die Staaten mit der Frage um, ob Warnwesten nur f\u00fcr den Fahrer oder f\u00fcr alle Fahrzeuginsassen vorhanden sein m\u00fcssen. Mit einem Exemplar f\u00fcr jeden ist man immer auf der sicheren Seite.<\/p>\n Es gibt keine Vorschrift zur Aufbewahrung von Warnwesten. Aber um sie vor dem Aussteigen anziehen zu k\u00f6nnen, m\u00fcssen sie griffbereit liegen, am besten im Handschuhfach oder in den Seitenf\u00e4chern der T\u00fcren.<\/p>\n Genauso wichtig wie die Warnweste ist das Absichern der Unfallstelle mit einem Warndreieck. Liegt die Unfallstelle in einer Kurve oder vor einer Kuppe, muss das Dreieck immer davor aufgestellt werden. Am wichtigsten ist, die anderen Verkehrsteilnehmer rechtzeitig und deutlich sichtbar vor der Gefahrenstelle zu warnen.<\/p>\n Zudem gibt es Staaten, wie zum Beispiel Polen oder Rum\u00e4nien, die vorschreiben, jeden Unfall der Polizei zu melden. Um nichts falsch zu machen, ist ein Anruf bei der Polizei also immer richtig. Selbst wenn sie – wie mancherorts \u00fcblich – nur gro\u00dfe Sach- oder Personensch\u00e4den aufnimmt.<\/p>\n Mit oder ohne Polizei, ein Unfall muss protokolliert werden. Nur wer Anspr\u00fcche belegen kann, hat Anspruch auf Entsch\u00e4digung. Deshalb geh\u00f6rt der europ\u00e4ische Unfallbericht – den man bei seiner Kfz-Versicherung bekommt – ins Handschuhfach. Wer die Fragen nach den Personalien der Unfallbeteiligten und Zeugen, der Versicherung und dem Unfallhergang sorgf\u00e4ltig beantwortet, hat eine solide Basis f\u00fcr die Schadenregulierung gelegt. Aber nat\u00fcrlich sollten auch noch Fotos von der Unfallstelle gemacht werden. Den Europ\u00e4ischen Unfallbericht gibt es f\u00fcr manche L\u00e4nder zweisprachig. Hat der Unfallgegner gleichfalls einen dabei, kann man sich darauf verlassen, dass die Fragen identisch sind.<\/p>\n Wichtig: In vielen europ\u00e4ischen Staaten, z.B. in Frankreich, kommt dem Europ\u00e4ischen Unfallbericht eine ungleich wichtigere Rolle zu als in Deutschland. Der Unterschreibende erkennt den Inhalt unwiderruflich an. Anmerkungen oder Widerspr\u00fcche m\u00fcssen unbedingt unter Punkt 14 festgehalten werden. Bei Widerspr\u00fcchen oder Sprachschwierigkeiten f\u00fcllt am besten jeder seinen eigenen Bericht aus und unterzeichnet ihn. Anschlie\u00dfend werden die Kopien ausgetauscht.<\/p>\n Nicht allein in diesem Punkt unterscheidet sich die Schadenregulierung der einzelnen L\u00e4nder. Sobald es im Ausland kracht, gilt f\u00fcr die Schadenregulierung in der Regel nationales Recht: So stehen Gesch\u00e4digten z.B. Wertminderung, Nutzungsausfall oder auch Mietwagenkosten nicht in allen europ\u00e4ischen Staaten zu oder sie liegen deutlich hinter den hierzulande \u00fcblichen Summen. Kfz-Versicherte mit einer Ausland-Schadenschutz-Versicherung m\u00fcssen dar\u00fcber nicht nachdenken. Dieses Zusatzmodul zur Kfz-Haftpflichtversicherung garantiert, dass der eigene Versicherer Personen- und Sachsch\u00e4den so reguliert, als h\u00e4tte sich der Unfall im Inland ereignet. Statt der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert dann der eigene Versicherer den durch einen Dritten verursachten Schaden.<\/p>\n Reparatur im Urlaub oder zu Hause<\/p>\n Nat\u00fcrlich tr\u00fcbt ein Unfall die Urlaubsfreude, doch muss er die Ferien nicht komplett verderben. Ist das Auto nicht mehr fahrbereit, gibt es ungekl\u00e4rte Fragen: Ein Schutzbrief, wie ihn die meisten Kfz-Versicherer anbieten, hilft. Das gilt auch, wenn der Gesch\u00e4digt sich in der fremden Sprache nur schwer oder gar nicht verst\u00e4ndigen k\u00f6nnen. Hier fungiert der Schutzbriefanbieter als Bindeglied und unterst\u00fctzt telefonisch bei Verst\u00e4ndigungsproblemen.<\/p>\n Unfall oder Panne lassen den Stresspegel steigen. Gut, vor Reiseantritt die Notrufnummer mit deutscher Vorwahl einzuspeichern. Gibt es eine App, geh\u00f6rt auch sie auf das Mobiltelefon. Nach dem Erstkontakt \u00fcbernimmt der Schutzbriefanbieter die Pannen- und Unfallorganisation.<\/p>\n Entweder wird das Auto vor Ort fahrbereit gemacht oder zur Reparatur in eine Werkstatt abgeschleppt. Verz\u00f6gert sich die Reparatur, unterst\u00fctzt der Schutzbriefanbieter in der Regel auch die Umorganisation des Urlaubs.<\/p>\n Bei einer kurzen Urlaubsunterbrechung brauchen Kunden ein Hotel vor Ort. Dauert das Warten zu lange, kann der Wagen sp\u00e4ter abgeholt werden. In diesem Fall ben\u00f6tigen Gesch\u00e4digte einen Mietwagen oder Bahntickets.<\/p>\n Ob beim Reparaturauftrag in der Werkstatt oder beim Anmieten eines Pkw ohne eine der \u00fcblichen Kreditkarten geht nichts: Es geht dabei nicht um das Bezahlen, sondern um das Hinterlegen der erforderlichen Sicherheitskaution. Sie f\u00e4llt an f\u00fcr Kosten, die nicht \u00fcber den KFZ-Schutzbrief gedeckt werden k\u00f6nnen, z.B. f\u00fcr Kraftstoff bzw. Strom oder Zusatzversicherungen f\u00fcr den Mietwagen.<\/p>\n Ist der Unfallwagen fahrbereit und verkehrssicher, steht der Reparatur zu Hause nichts im Weg. Schadenersatzanspr\u00fcche lassen sich jederzeit von Deutschland aus geltend machen. Alle Versicherer in der EU m\u00fcssen entweder selbst in jedem anderen EU-Staat regulieren oder dort einen Schadenbeauftragten f\u00fcr die Regulierung haben. Abgewickelt wird der Schaden nach dem Recht des Unfalllandes, aber in der Sprache des Gesch\u00e4digten.<\/p>\n Enth\u00e4lt die eigene Kfz-Versicherung nicht das Zusatzmodul Auslandsschaden-Schutzversicherung, hilft zu Hause die Auskunftsstelle (Tel. 0800-250 260 0; aus dem Ausland: 0049 40 300 330 300) weiter. Mit Hilfe des gegnerischen Autokennzeichens ermittelt sie den verantwortlichen Versicherer bzw. dessen Schadenregulierungsbeauftragten. Hat die gegnerische Versicherung oder ihr Repr\u00e4sentant drei Monate nichts von sich h\u00f6ren lassen, kann man sich auch an die Entsch\u00e4digungsstelle der Verkehrsopferhilfe in Berlin wenden.<\/p>\n Zur Pressemeldung auf huk.de:<\/p>\n Autounfall im Ausland: Was ist zu tun? (huk.de)<\/p>\n Weitere Informationen und Kontakt:<\/p>\n HUK-COBURG Unternehmenskommunikation
\nE-Mail: presse@huk-coburg.de<\/a><\/p>\n