{"id":142224,"date":"2024-11-15T11:19:46","date_gmt":"2024-11-15T10:19:46","guid":{"rendered":"https:\/\/www.carpr.de\/?p=142224"},"modified":"2024-11-15T11:21:46","modified_gmt":"2024-11-15T10:21:46","slug":"mehr-sicherheit-durch-led-nachruestung-bessere-lichtausbeute-led-leuchten-halten-deutlich-laenger","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.carpr.de\/142224\/mehr-sicherheit-durch-led-nachruestung-bessere-lichtausbeute-led-leuchten-halten-deutlich-laenger\/","title":{"rendered":"Mehr Sicherheit durch LED-Nachr\u00fcstung Bessere Lichtausbeute LED-Leuchten halten deutlich l\u00e4nger"},"content":{"rendered":"
Der ADAC empfiehlt Autofahrern, herk\u00f6mmliche Halogen-Scheinwerfer auf zugelassene LED-Leuchtmittel umzur\u00fcsten. Diese sind inzwischen f\u00fcr \u00fcber 900 Auto-, Wohnmobil- und Motorradmodelle verf\u00fcgbar. Auch f\u00fcr Nebelscheinwerfer und Standlichter sind entsprechende LED-Leuchtmittel erh\u00e4ltlich.<\/p>\n
Sogenannte LED-Retrofits oder LED-Replacement-Lamps leuchten weiter und sorgen durch ihr wei\u00dferes, tageslicht\u00e4hnliches Licht daf\u00fcr, dass Kontraste besser wahrgenommen werden – ein sp\u00fcrbarer Sicherheitsgewinn! Zudem haben sie eine deutlich l\u00e4ngere Lebensdauer als herk\u00f6mmliche Halogenlampen, was die Anzahl der Ausf\u00e4lle verringert und die Wartungskosten reduziert. Die Leuchtmittel sind mit Kosten von etwa 100 Euro erschwinglich und k\u00f6nnen von versierten Laien selbst eingebaut werden, in vielen F\u00e4llen sind keine zus\u00e4tzlichen Adapter erforderlich. Nach dem Einbau sollte jedoch eine Fachwerkstatt die Scheinwerfereinstellung \u00fcberpr\u00fcfen, da durch die Umr\u00fcstung oder minimale Toleranzen in der Leuchtmittelfassung die Gefahr besteht, andere Verkehrsteilnehmer zu blenden.<\/p>\n
Wichtig ist, ausschlie\u00dflich zugelassene LED-Leuchtmittel zu verwenden und sicherzustellen, dass f\u00fcr das jeweilige Fahrzeugmodell eine Freigabe vorliegt. Entsprechende Kompatibilit\u00e4tslisten gibt es auf den Internetseiten der Hersteller. Wird eine LED-Lampe in ein nicht daf\u00fcr freigegebenes Fahrzeug verbaut, drohen Bu\u00dfgelder und die HU kann verwehrt werden; im schlimmsten Fall kann bei Gef\u00e4hrdung die Betriebserlaubnis erl\u00f6schen.<\/p>\n
Weitere Informationen unter adac.de.<\/p>\n
Pressekontakt:<\/p>\n