{"id":58716,"date":"2019-07-30T13:18:56","date_gmt":"2019-07-30T11:18:56","guid":{"rendered":"https:\/\/www.carpr.de\/?p=58716"},"modified":"2019-07-30T13:18:56","modified_gmt":"2019-07-30T11:18:56","slug":"e-scooter-das-ist-jetzt-wichtig-fuer-sicheres-fahren","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.carpr.de\/58716\/e-scooter-das-ist-jetzt-wichtig-fuer-sicheres-fahren\/","title":{"rendered":"E-Scooter – Das ist jetzt wichtig f\u00fcr sicheres Fahren"},"content":{"rendered":"
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Neuer Trend: Auch Fahrer von E-Scootern m\u00fcssen sich an gewisse Vorschriften halten. (Quelle: Mauritius Images\/Dzianis Apolka\/Alamy\/RF\/DVAG). Weiterer Text \u00fcber ots und www.presseportal.de\/nr\/6340 \/ Die Verwendung dieses Bildes ist f\u00fcr redaktionelle Zwecke honorarfrei. Ver\u00f6ffentlichung bitte unter Quellenangabe: „obs\/DVAG Deutsche Verm\u00f6gensberatung AG“<\/figcaption><\/figure>\n

Frankfurt<\/a> (ots)<\/i><\/p>\n

E-Scooter – Das ist jetzt wichtig f\u00fcr sicheres Fahren<\/strong><\/h1>\n

– Auf Radwegen, nicht zu zweit, Promillegrenze
\n– Versicherungsregeln f\u00fcr E-Scooter<\/p>\n

Wendig, klein, flott! Neuerdings kann man auch in deutschen St\u00e4dten mit elektrischen Tretrollern – sogenannten E-Scootern – von A nach B d\u00fcsen. Die Versicherungsexperten der Deutschen Verm\u00f6gensberatung (DVAG) fassen zusammen, was man hierzu wissen sollte:<\/p>\n

Wenn’s der eigene ist<\/h3>\n

Auch wenn sie harmlos aussehen, mit Geschwindigkeiten bis 20 km\/h ohne eigenen Kraftaufwand braucht jeder E-Scooter eine Kfz-Haftpflichtversicherung. „Viele Versicherungen bieten den Schutz schon f\u00fcr weniger als 40 Euro an. Dabei orientieren sich die meisten Versicherungsangebote f\u00fcr E-Roller an den Angeboten f\u00fcr Mofas“, so die Versicherungsprofis der DVAG. Wichtig: Beim Kauf darauf achten, vom Hersteller eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) zu erhalten – ansonsten ist der kleine Flitzer nicht versicherbar.<\/p>\n

Fix mal ausgeliehen<\/h3>\n

Wer sich hingegen einen E-Scooter leiht, kann direkt losfahren, ohne sich Gedanken \u00fcber die Haftpflichtversicherung machen zu m\u00fcssen. Denn daf\u00fcr ist der Eigent\u00fcmer verantwortlich – sprich der Verleiher. Die Versicherung haftet dann f\u00fcr Sch\u00e4den, die Dritten durch den E-Scooter zugef\u00fcgt werden. Aber Achtung: Die Bedingungen variieren je nach Anbieter. Oft m\u00fcssen Fahrer mit einer Selbstbeteiligung rechnen. Andere tragen die Kosten nur dann, wenn die Schadensursache zweifelsfrei auf den E-Scooter zur\u00fcckgef\u00fchrt werden kann. Um wirklich sicher zu gehen, sollten Fahrer vorab die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) des jeweiligen Anbieters genau lesen – so kommt es im Schadensfall zu keinen b\u00f6sen \u00dcberraschungen.<\/p>\n

Selbst Unfallopfer?<\/h3>\n

Was aber, wenn ich auf dem Roller selbst Unfallopfer bin? „Wer in der Freizeit recht aktiv unterwegs ist und die Folgen von bleibenden Verletzungen nicht aus eigener Tasche zahlen will, sollte \u00fcber eine private Unfallversicherung nachdenken“, raten die DVAG-Profis.<\/p>\n

Die wichtigsten Regeln f\u00fcrs Scootern:<\/h3>\n

– Mindestalter<\/p>\n

Die Fahrer m\u00fcssen mindestens 14 Jahre alt sein.<\/h3>\n

– Helmpflicht<\/h3>\n

Eine Helmpflicht besteht nicht.<\/h3>\n

– Nicht zu zweit<\/h3>\n

Die kleinen Zweir\u00e4dersind nur f\u00fcr eine Person zul\u00e4ssig. Das gilt z. B. auch dann, wenn man mit seinem Kind fahren und das zul\u00e4ssige Gesamtgewicht nicht \u00fcberschreiten w\u00fcrde.<\/p>\n

– Radweg<\/h3>\n

Mit E-Scootern darf man \u00fcberall dort fahren, wo auch Fahrr\u00e4der erlaubt sind.<\/p>\n

– Promillegrenze<\/h3>\n

F\u00fcr E-Scooter-Fahrer gilt die gleiche Alkoholwertgrenze wie f\u00fcr Autofahrer: Wer ab 0,3 Promille auff\u00e4llig f\u00e4hrt oder mit 0,5 bis 1,09 Promille im Blut erwischt wird, macht sich strafbar. Es drohen ein Bu\u00dfgeld oder, bei F\u00fchrerscheinbesitzern, auch Punkte in Flensburg bis hin zu einem generellen Fahrverbot.<\/p>\n

– Fahrzeugsicherheit<\/h3>\n

Grunds\u00e4tzlich gilt f\u00fcr Elektro-Tretroller die Stra\u00dfenverkehrsordnung. Sie m\u00fcssen damit die Mindestanforderungen der Verkehrssicherheit erf\u00fcllen. Dazu geh\u00f6ren zum Beispiel ein funktionierendes Brems- und Lichtsystem sowie eine Warnklingel.<\/p>\n

\u00dcber die Deutsche Verm\u00f6gensberatung Gruppe<\/h3>\n

Mit rund 5.000 Direktionen und Gesch\u00e4ftsstellen betreut die Deutsche Verm\u00f6gensberatung Unternehmensgruppe \u00fcber 8 Mio. Kunden zu den Themen Finanzen, Vorsorge und Absicherung. Die DVAG ist Deutschlands gr\u00f6\u00dfte eigenst\u00e4ndige Finanzberatung. Sie bietet umfassende und branchen\u00fcbergreifende Allfinanzberatung f\u00fcr breite Bev\u00f6lkerungskreise, getreu dem Unternehmensleitsatz „Verm\u00f6gensaufbau f\u00fcr jeden!“. Aktuelle Informationen und Unternehmensnachrichten finden Sie unter www.dvag.de<\/p>\n

Pressekontakt:<\/p>\n

Ihre Deutsche Verm\u00f6gensberatung
\nWilhelm-Leuschner-Stra\u00dfe 24
\n60329 Frankfurt
\nT: 069-2384-127
\nF: 069-2384-867
\nE: pressemeldung@dvag-presseservice.de
\nwww.dvag.com<\/p>\n

Original-Content von: DVAG Deutsche Verm\u00f6gensberatung AG, \u00fcbermittelt durch news aktuell<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

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