Auch wenn die Pr\u00fcfpflicht f\u00fcr Gasanlagen in Freizeitfahrzeugen vor\u00fcbergehend ausgesetzt wurde: Wohnmobilbesitzer sollten keinesfalls auf den fristgerechten Sicherheits-Check verzichten \/ Weiterer Text \u00fcber ots und www.presseportal.de\/nr\/112641 \/ Die Verwendung dieses Bildes ist f\u00fcr redaktionelle Zwecke honorarfrei. Ver\u00f6ffentlichung bitte unter Quellenangabe: „obs\/Deutscher Verband Fl\u00fcssiggas e. V.\/Damian Horatiu Sultanoiu“<\/figcaption><\/figure>\nDeutscher Verband Fl\u00fcssiggas: Gasanlagen in Wohnmobilen weiterhin alle zwei Jahre pr\u00fcfen lassen Pr\u00fcfpflicht nur vor\u00fcbergehend ausgesetzt – Nachweis der Pr\u00fcfung sch\u00fctzt im Schadensfall<\/h2>\n
Berlin (ots)-Laut einer aktuellen Ver\u00f6ffentlichung des Bundesministeriums f\u00fcr Verkehr und digitale Infrastruktur wird die Pr\u00fcfpflicht f\u00fcr Fl\u00fcssiggas-Anlagen in Wohnmobilen und Caravans drei Jahre lang vor\u00fcbergehend ausgesetzt. Der Deutsche Verband Fl\u00fcssiggas e. V. (DVFG) empfiehlt Verbrauchern dennoch dringend, die Gasanlagen in ihrem Freizeitfahrzeug weiterhin alle zwei Jahre von einem zertifizierten Sachkundigen pr\u00fcfen zu lassen. Nur so seien Wohnmobilbesitzer im Schadensfall abgesichert und k\u00f6nnten zudem ungehindert jeden Campingplatz ihrer Wahl ansteuern.<\/p>\n
Am 31. Dezember 2019 wurde im Verkehrsblatt eine \u00c4nderung der sogenannten HU-Richtlinie ver\u00f6ffentlicht, die die Anforderungen f\u00fcr Wohnmobile im Rahmen der Hauptuntersuchung nach \u00a7 29 der Stra\u00dfenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) festlegt. Zuvor galt: Fehlte bei der Hauptuntersuchung ein g\u00fcltiger Nachweis der alle zwei Jahre anfallenden Pr\u00fcfung der Fl\u00fcssiggas-Anlage im Fahrzeug, wurde dies als schwerer Mangel eingestuft. Mit der jetzt vorliegenden Ver\u00f6ffentlichung im Verkehrsblatt wird diese Regelung bis zum 1. Januar 2023 ausgesetzt. Der DVFG r\u00e4t betroffenen Verbrauchern allerdings dringend davon ab, in dieser Zeitspanne auf den fristgerechten Sicherheits-Check durch einen zertifizierten Sachkundigen zu verzichten. Denn selbst wenn die Nachweispflicht im Rahmen der Hauptuntersuchung vor\u00fcbergehend ausgesetzt wurde – die Wohnmobilbesitzer sind weiterhin f\u00fcr die Sicherheit der Fl\u00fcssiggas-Anlage im Fahrzeug verantwortlich. Fehlt also im Schadensfall der g\u00fcltige Nachweis einer Pr\u00fcfung nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 607, drohen privatrechtliche Konsequenzen, so der DVFG. Dar\u00fcber hinaus verlangen auch viele Campingplatz-Betreiber den Nachweis der Pr\u00fcfung. Wer also mit Wohnmobil oder Caravan unbesorgt in den n\u00e4chsten Urlaub starten m\u00f6chte, ist mit einer g\u00fcltigen Pr\u00fcfbescheinigung weiterhin auf der sicheren Seite, lautet die klare Empfehlung des DVFG.<\/p>\n
Weitere Details finden Interessierte in einer neuen Fachinformation des DVFG, die auf der Website des Verbands zum Download bereitsteht: http:\/\/ots.de\/p0owYp<\/p>\n
Energietr\u00e4ger Fl\u00fcssiggas:<\/p>\n
Fl\u00fcssiggas besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und wird bereits unter geringem Druck fl\u00fcssig. Der Energietr\u00e4ger verbrennt CO2-reduziert und schadstoffarm. Fl\u00fcssiggas wird f\u00fcr Heiz- und K\u00fchlzwecke, als Kraftstoff (Autogas), in Industrie und Landwirtschaft sowie im Freizeitbereich eingesetzt.<\/p>\n
Pressekontakt:<\/p>\n
Pressekontakt:
\nSabine Egidius
\nTel.: 030 \/ 29 36 71 – 22
\nE-Mail: presse@dvfg.de
\nDeutscher Verband Fl\u00fcssiggas e. V.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"
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