{"id":64286,"date":"2020-01-21T11:31:23","date_gmt":"2020-01-21T10:31:23","guid":{"rendered":"https:\/\/www.carpr.de\/deutscher-verband-fluessiggas-gasanlagen-in-wohnmobilen-weiterhin-alle-zwei-jahre-pruefen-lassen-pruefpflicht-nur-voruebergehend-ausgesetzt-nachweis-der-pruefung-schuetzt-im-schadensfall\/64286\/"},"modified":"2023-11-29T19:56:09","modified_gmt":"2023-11-29T18:56:09","slug":"deutscher-verband-fluessiggas-gasanlagen-in-wohnmobilen-weiterhin-alle-zwei-jahre-pruefen-lassen-pruefpflicht-nur-voruebergehend-ausgesetzt-nachweis-der-pruefung-schuetzt-im-schadensfall","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.carpr.de\/64286\/deutscher-verband-fluessiggas-gasanlagen-in-wohnmobilen-weiterhin-alle-zwei-jahre-pruefen-lassen-pruefpflicht-nur-voruebergehend-ausgesetzt-nachweis-der-pruefung-schuetzt-im-schadensfall\/","title":{"rendered":"Deutscher Verband Fl\u00fcssiggas: Gasanlagen in Wohnmobilen weiterhin alle zwei Jahre pr\u00fcfen lassen \/ Pr\u00fcfpflicht nur vor\u00fcbergehend ausgesetzt – Nachweis der Pr\u00fcfung sch\u00fctzt im Schadensfall"},"content":{"rendered":"
Berlin (ots) – Laut einer aktuellen Ver\u00f6ffentlichung des Bundesministeriums f\u00fcr
\nVerkehr und digitale Infrastruktur wird die Pr\u00fcfpflicht f\u00fcr Fl\u00fcssiggas-Anlagen
\nin Wohnmobilen und Caravans drei Jahre lang vor\u00fcbergehend ausgesetzt. Der
\nDeutsche Verband Fl\u00fcssiggas e. V. (DVFG) empfiehlt Verbrauchern dennoch
\ndringend, die Gasanlagen in ihrem Freizeitfahrzeug weiterhin alle zwei Jahre von
\neinem zertifizierten Sachkundigen pr\u00fcfen zu lassen. Nur so seien
\nWohnmobilbesitzer im Schadensfall abgesichert und k\u00f6nnten zudem ungehindert
\njeden Campingplatz ihrer Wahl ansteuern.<\/p>\n
Am 31. Dezember 2019 wurde im Verkehrsblatt eine \u00c4nderung der sogenannten
\nHU-Richtlinie ver\u00f6ffentlicht, die die Anforderungen f\u00fcr Wohnmobile im Rahmen der
\nHauptuntersuchung nach \u00a7 29 der Stra\u00dfenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
\nfestlegt. Zuvor galt: Fehlte bei der Hauptuntersuchung ein g\u00fcltiger Nachweis der
\nalle zwei Jahre anfallenden Pr\u00fcfung der Fl\u00fcssiggas-Anlage im Fahrzeug, wurde
\ndies als schwerer Mangel eingestuft. Mit der jetzt vorliegenden Ver\u00f6ffentlichung
\nim Verkehrsblatt wird diese Regelung bis zum 1. Januar 2023 ausgesetzt. Der DVFG
\nr\u00e4t betroffenen Verbrauchern allerdings dringend davon ab, in dieser Zeitspanne
\nauf den fristgerechten Sicherheits-Check durch einen zertifizierten Sachkundigen
\nzu verzichten. Denn selbst wenn die Nachweispflicht im Rahmen der
\nHauptuntersuchung vor\u00fcbergehend ausgesetzt wurde – die Wohnmobilbesitzer sind
\nweiterhin f\u00fcr die Sicherheit der Fl\u00fcssiggas-Anlage im Fahrzeug verantwortlich.
\nFehlt also im Schadensfall der g\u00fcltige Nachweis einer Pr\u00fcfung nach dem
\nDVGW-Arbeitsblatt G 607, drohen privatrechtliche Konsequenzen, so der DVFG.
\nDar\u00fcber hinaus verlangen auch viele Campingplatz-Betreiber den Nachweis der
\nPr\u00fcfung. Wer also mit Wohnmobil oder Caravan unbesorgt in den n\u00e4chsten Urlaub
\nstarten m\u00f6chte, ist mit einer g\u00fcltigen Pr\u00fcfbescheinigung weiterhin auf der
\nsicheren Seite, lautet die klare Empfehlung des DVFG.<\/p>\n
Weitere Details finden Interessierte in einer neuen Fachinformation des DVFG, Energietr\u00e4ger Fl\u00fcssiggas:<\/p>\n Fl\u00fcssiggas besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und wird bereits unter Pressekontakt:<\/p>\n Pressekontakt:
\ndie auf der Website des Verbands zum Download bereitsteht: http:\/\/ots.de\/p0owYp<\/a><\/p>\n
\ngeringem Druck fl\u00fcssig. Der Energietr\u00e4ger verbrennt CO2-reduziert und
\nschadstoffarm. Fl\u00fcssiggas wird f\u00fcr Heiz- und K\u00fchlzwecke, als Kraftstoff
\n(Autogas), in Industrie und Landwirtschaft sowie im Freizeitbereich eingesetzt.<\/p>\n
\nSabine Egidius
\nTel.: 030 \/ 29 36 71 – 22
\nE-Mail: presse@dvfg.de<\/a>
\nDeutscher Verband Fl\u00fcssiggas e. V.<\/p>\n