{"id":64433,"date":"2020-01-28T10:44:02","date_gmt":"2020-01-28T09:44:02","guid":{"rendered":"https:\/\/www.carpr.de\/section-control-ein-graus-fuer-den-datenschutz\/64433\/"},"modified":"2020-01-28T10:44:02","modified_gmt":"2020-01-28T09:44:02","slug":"section-control-ein-graus-fuer-den-datenschutz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.carpr.de\/64433\/section-control-ein-graus-fuer-den-datenschutz\/","title":{"rendered":"Section Control: Ein Graus f\u00fcr den Datenschutz"},"content":{"rendered":"

Berlin (ots) – Daten k\u00f6nnen missbraucht werden, wenn sie in die falschen H\u00e4nde
\ngeraten. Daher sieht auch der Gesetzgeber die Bedeutung von Datenvermeidung und
\nDatensparsamkeit. Anl\u00e4sslich der Unterzeichnung der Datenschutzkonvention
\nbegehen wir am 28. Januar wieder den Europ\u00e4ischen Datenschutztag. Der Schutz
\npers\u00f6nlicher Daten sollte nicht nur in Bezug auf Google, Facebook oder
\nSmart-Home-Systeme diskutiert werden. Auch die Erhebung von Bewegungsdaten und
\ndie daraus resultierende M\u00f6glichkeit der Erstellung von Bewegungsprofilen ist
\nkritisch zu hinterfragen. In dieser Hinsicht steht besonders h\u00e4ufig die
\nAbschnittskontrolle (Section Control) zur Diskussion – und das v\u00f6llig zu Recht.
\nWarum Section Control durchaus kritisch zu betrachten ist, erkl\u00e4rt die Berliner
\nCODUKA GmbH – Betreiber des Portals www.geblitzt.de<\/a>.<\/p>\n

Wie funktioniert Section Control eigentlich?<\/p>\n

Section Control misst nicht die Geschwindigkeit eines Verkehrsmittels an einem
\nbestimmten Ort, sondern die durchschnittliche Geschwindigkeit \u00fcber eine l\u00e4ngere
\nStrecke. Zu Beginn der Messstrecke erfasst eine Kamera jedes Fahrzeug mit
\nKFZ-Kennzeichen. Am Ende erfasst eine zweite Kamera wieder jedes Verkehrsmittel
\nund errechnet aus der Zeitspanne zwischen den beiden Kontrollpunkten, ob der
\nFahrzeugf\u00fchrer die vorgeschriebene Geschwindigkeit im Durchschnitt \u00fcberschritten
\nhat. Ist dies der Fall, nimmt eine weitere Kamera den Fahrer zur Identifikation
\nauf. Wird kein Versto\u00df festgestellt, werden die Daten angeblich gel\u00f6scht.<\/p>\n

Section Control in Kritik<\/p>\n

Die Abschnittskontrolle wurde in Deutschland im Januar 2019 eingef\u00fchrt und
\nbereits im M\u00e4rz auf Anordnung des Verwaltungsgerichts Hannover wegen einer
\nfehlenden Rechtsgrundlage wiedereingestellt (Az. 7 A 850\/19). Seit November 2019
\nist die Abschnittskontrolle nun wieder aktiv. Doch hinsichtlich des
\nDatenschutzes bleibt Section Control weiterhin fragw\u00fcrdig. Um die
\nAbschnittskontrolle wieder zum Laufen zu bringen, wurde dem nieders\u00e4chsische
\nPolizei- und Ordnungsbeh\u00f6rdengesetz ein Paragraf mit der ben\u00f6tigten
\nRechtsgrundlage hinzugef\u00fcgt (\u00a7 32, Absatz 7 NPOG). So konnte das
\nOberverwaltungsgericht L\u00fcneburg die Abschnittskontrolle im November als
\nverfassungsm\u00e4\u00dfig erkl\u00e4ren (Az 12 LC 79\/19). Bisher gab es nur den Testlauf in
\nNiedersachsen. Insgesamt lie\u00dfe sich wohl erkennen, dass die Verkehrsteilnehmer
\nseit der Einf\u00fchrung vorsichtiger fahren. Die Datenschutzfrage wird dabei jedoch
\nnahezu au\u00dfer Acht gelassen.<\/p>\n

„Die Entscheidung in Niedersachsen hat nichts mit dem grunds\u00e4tzlichen Problem
\nvon Section Control zu tun.“, sagt Jan Ginhold, Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer der CODUKA GmbH.
\n„Zudem wirkt die \u00c4nderung des Gesetzes, die der Abschnittskontrolle \u00fcberhaupt
\nerst eine Rechtsgrundlage gibt, mehr als fragw\u00fcrdig. Jeder Mensch hat das
\nGrundrecht auf informelle Selbstbestimmung und die ist mit der Verfahrensweise
\ndieser Geschwindigkeitsmessung nicht gegeben. Daten von allen Autofahrern, die
\nan den Messger\u00e4ten vorbeifahren, werden zun\u00e4chst gespeichert. Aus diesen
\nInformationen kann anschlie\u00dfend ein genaues Bewegungsprofil erstellt werden.
\nScience-Fiction wird hier zur Realit\u00e4t, bedenkt man, dass diese Technik
\nirgendwann fl\u00e4chendeckend in einer Stadt oder gar bundesweit angewendet werden
\nk\u00f6nnte. Die Ausdehnung ist schlie\u00dflich das Ziel eines Testbetriebes.“<\/p>\n

Aufgrund der m\u00f6glichen Erstellung eines Bewegungsprofils erkl\u00e4rte das
\nBundesverfassungsgericht das automatische Erfassen von Nummernschildern zur
\nFahndung von Straft\u00e4tern bereits im Oktober 2018 zum Teil f\u00fcr verfassungswidrig
\n(1 BvR 2795\/09, 1 BvR 3187\/10). „Die vorangegangene Entscheidung der
\nBundesverfassungsrichter zeigt deutlich, dass Section Control auch weiterhin
\nkritisch gesehen werden sollte. Die Diskussion um die Datenschutzfrage ist mit
\ndem Urteil aus Niedersachsen zum Gl\u00fcck noch lange nicht zu Ende.“, so Ginhold.<\/p>\n

Hilfe im Busgeldverfahren \u00fcber Geblitzt.de<\/p>\n

Der Online-Service der Coduka GmbH arbeitet eng mit drei gro\u00dfen Anwaltskanzleien
\nzusammen, deren Verkehrsrechtsanw\u00e4lte bundesweit vertreten sind. Die Zahlen
\nk\u00f6nnen sich sehen lassen. T\u00e4glich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von
\nAnfragen. 12 % der betreuten F\u00e4lle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht
\ndie M\u00f6glichkeit einer Strafreduzierung. Und wie finanziert sich das kostenfreie
\nGesch\u00e4ftsmodell? Durch die Erl\u00f6se aus Lizenzen einer selbst entwickelten
\nSoftware, mit der die Anw\u00e4lte der Partnerkanzleien ihre F\u00e4lle deutlich
\neffizienter bearbeiten k\u00f6nnen. Somit leistet die Coduka GmbH aufgrund des
\nEinsatzes von Legal-Tech-L\u00f6sungen Pionierarbeit auf dem Gebiet der
\nProzessfinanzierung.<\/p>\n

Pressekontakt:<\/p>\n

CODUKA GmbH
\n
www.geblitzt.de<\/a>
\nLeiter Marketing und PR
\nDr. Sven Tischer
\nTelefon: 030 \/ 99 40 43 630
\nE-Mail:
presse@coduka.de<\/a><\/p>\n

Weiteres Material: https:\/\/www.presseportal.de\/pm\/113055\/4504229<\/a>
\nOTS: CODUKA GmbH<\/p>\n

Original-Content von: CODUKA GmbH, \u00fcbermittelt durch news aktuell<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

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