{"id":65057,"date":"2020-02-11T10:44:02","date_gmt":"2020-02-11T09:44:02","guid":{"rendered":"https:\/\/www.carpr.de\/karneval-feiern-ohne-reue-dvr-warnt-vor-alkohol-am-steuer\/65057\/"},"modified":"2020-02-11T10:44:02","modified_gmt":"2020-02-11T09:44:02","slug":"karneval-feiern-ohne-reue-dvr-warnt-vor-alkohol-am-steuer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.carpr.de\/65057\/karneval-feiern-ohne-reue-dvr-warnt-vor-alkohol-am-steuer\/","title":{"rendered":"Karneval feiern ohne Reue \/ DVR warnt vor Alkohol am Steuer"},"content":{"rendered":"
Bonn (ots) – Wenn dieser Tage in der „f\u00fcnften Jahreszeit“ der Karneval regiert,
\nhauen viele Jecken, N\u00e4rrinnen und Narren mal wieder richtig auf die Pauke. Alle,
\ndie schon mal an einer Karnevalssitzung teilgenommen oder sich einen
\nFaschingsumzug angeschaut haben, wissen: Alkohol flie\u00dft dort oft in Str\u00f6men. Wer
\nsich anschlie\u00dfend alkoholisiert hinter das Steuer seines Autos setzt, um nach
\nHause zu fahren, begeht nach Auffassung des Deutschen Verkehrssicherheitsrates
\n(DVR) einen gef\u00e4hrlichen Fehler.<\/p>\n
Eingeschr\u00e4nkte Fahrt\u00fcchtigkeit<\/p>\n
„Auch im Karneval gibt es im Stra\u00dfenverkehr keine Narrenfreiheit“, sagt
\nDVR-Pressesprecherin Julia Fohmann. Wie an jedem anderen Tag des Jahres gelte
\nauch dann: „Wer f\u00e4hrt, trinkt nicht und wer trinkt, f\u00e4hrt nicht.“ Bereits
\ngeringe Mengen an Alkohol k\u00f6nnten die Fahrt\u00fcchtigkeit erheblich einschr\u00e4nken.
\n„Die Sehf\u00e4higkeit leidet, die Augen werden lichtempfindlicher, Entfernungen
\nk\u00f6nnen nicht mehr richtig eingesch\u00e4tzt werden, das Sichtfeld ist erheblich
\neingeschr\u00e4nkt und es kommt zum sogenannten Tunnelblick. Zudem verl\u00e4ngert sich
\ndie Reaktionszeit, w\u00e4hrend gleichzeitig die Risikobereitschaft steigt“,
\nerl\u00e4utert Fohmann.<\/p>\n
Deshalb empfiehlt die DVR-Sprecherin, das Auto unbedingt stehen zu lassen, wenn
\nman zu tief ins Glas geschaut hat. Auch der Restalkohol am n\u00e4chsten Tag sei
\nnicht zu untersch\u00e4tzen: „Wer nachts um 3 Uhr mit 1,5 Promille ins Bett geht, hat
\nmorgens um 9 Uhr noch immer deutlich Restalkohol im Blut und sollte auf keinen
\nFall Auto fahren.“<\/p>\n
Rechtliche Konsequenzen<\/p>\n
Was viele nicht wissen: Bereits mit 0,3 Promille und damit verbundenen
\nAusfallerscheinungen geht die Rechtsprechung von einer relativen
\nFahrunt\u00fcchtigkeit aus, die strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
\nAb 0,5 Promille Blutalkohol drohen bereits 500 Euro Bu\u00dfgeld, ein Monat
\nFahrverbot und zwei Punkte im Flensburger Fahreignungsregister (FAER). Die
\nGrenze der absoluten Fahrunt\u00fcchtigkeit liegt bei 1,1 Promille. In diesem Fall
\nwird die Fahrerlaubnis f\u00fcr mindestens ein Jahr entzogen. Hinzu kommen drei
\nPunkte im FAER, zudem droht eine Freiheits- oder Geldstrafe.<\/p>\n
F\u00fcr Fahranf\u00e4nger und Fahranf\u00e4ngerinnen in der Probezeit sowie Pkw Fahrende unter
\n21 Jahren ist Alkohol absolut verboten. Verst\u00f6\u00dfe werden mit 250 Euro und einem
\nPunkt im FAER geahndet. Die Probezeit verl\u00e4ngert sich au\u00dferdem von zwei auf vier
\nJahre und es muss auf eigene Kosten ein spezielles Aufbauseminar besucht werden.<\/p>\n
Auch wer alkoholisiert auf dem Fahrrad erwischt wird, muss mit Konsequenzen
\nrechnen: Sind 1,6 Promille erreicht, gilt ein Radfahrer als absolut
\nfahrunt\u00fcchtig. Neben einem Bu\u00dfgeld wird eine Medizinisch-Psychologische
\nUntersuchung (MPU) zur Fahreignung auferlegt und die Fahrerlaubnis kann entzogen
\nwerden.<\/p>\n
„\u00dcbrigens ist die Polizei zwischen Weiberfastnacht und Aschermittwoch verst\u00e4rkt
\nunterwegs und f\u00fchrt Alkoholkontrollen durch“, warnt die DVR-Sprecherin. „Wer
\nAlkohol getrunken hat, sollte sein Auto immer stehen lassen und mit \u00f6ffentlichen
\nVerkehrsmitteln oder dem Taxi nach Hause fahren“, empfiehlt Fohmann. Nur dann
\nk\u00f6nne Karneval ohne Reue gefeiert werden.<\/p>\n
Pressekontakt:<\/p>\n
Ansprechpartnerin:<\/p>\n
Julia Fohmann<\/p>\n
Pressesprecherin
\nReferatsleiterin Presse<\/p>\n
Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR)
\nGerman Road Safety Council <\/p>\n
J\u00e4gerstra\u00dfe 67 – 69
\n10117 Berlin <\/p>\n
Telefon: +49 (0)30 2 26 67 71-30
\nTelefax: +49 (0)30 2 26 67 71-29 <\/p>\n