{"id":65961,"date":"2020-03-16T10:25:03","date_gmt":"2020-03-16T09:25:03","guid":{"rendered":"https:\/\/www.carpr.de\/wo-die-autos-daheim-sind-urteile-deutscher-gerichte-zur-nutzung-von-garagen-und-stellplaetzen\/65961\/"},"modified":"2020-03-16T10:25:03","modified_gmt":"2020-03-16T09:25:03","slug":"wo-die-autos-daheim-sind-urteile-deutscher-gerichte-zur-nutzung-von-garagen-und-stellplaetzen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.carpr.de\/65961\/wo-die-autos-daheim-sind-urteile-deutscher-gerichte-zur-nutzung-von-garagen-und-stellplaetzen\/","title":{"rendered":"Wo die Autos „daheim“ sind \/ Urteile deutscher Gerichte zur Nutzung von Garagen und Stellpl\u00e4tzen"},"content":{"rendered":"
Berlin (ots) – Nicht nur der Mensch, auch sein Fahrzeug sollte \u00fcber Nacht und an kalten Tagen einigerma\u00dfen gesch\u00fctzt untergebracht sein. Zu diesem Zweck gibt es alle m\u00f6glichen Varianten von Unterstellm\u00f6glichkeiten – Parkh\u00e4user, Einzel- und Doppelgaragen und Tiefgaragen. Nat\u00fcrlich entstehen bei deren Nutzung gelegentlich auch Rechtsprobleme. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS stellt in seiner Extra-Ausgabe einige dieser F\u00e4lle vor. Sei es, dass man sich \u00fcber die Definition des Wortes „Garage“ stritt, sei es, dass ein Nutzer auf einem Stellplatz in einer Tiefgarage etwas anderes abstellte als sein Auto und deswegen Schwierigkeiten mit der Verwaltung bekam.<\/p>\n
Wer erst einmal \u00fcber eine Garage in begehrter Lage verf\u00fcgt, der m\u00f6chte sie nicht gerne wieder hergeben. F\u00fcr Mieter ist dabei wichtig, ob die Garage Bestandteil ihres Wohnmietvertrages ist oder nicht. Das musste eine Frau erfahren, die eine zu einem Einfamilienhaus geh\u00f6rende Garage gemietet hatte. Mit dem Haus selbst hatte sie nichts zu tun, sie wohnte nur in der N\u00e4he. Nach einem Eigent\u00fcmerwechsel k\u00fcndigten die neuen Hausbesitzer das Garagen-Mietverh\u00e4ltnis. Der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen VIII ZR 251\/10) hielt das f\u00fcr rechtens, weil im konkreten Fall Wohnungs- und Garagenmietvertrag separat abgeschlossen worden seien und entsprechend getrennt gek\u00fcndigt werden k\u00f6nnten.<\/p>\n
Ist im Versicherungsvertrag f\u00fcr einen PKW vereinbart, dass das Fahrzeug \u00fcber Nacht in der Garage geparkt wird, dann sollte man sich als Besitzer auch daranhalten. Wenn das nicht geschieht und das Auto lediglich vor (!) der Garage geparkt wird, dann erh\u00f6ht der Halter nach Meinung des Landgerichts Magdeburg (Aktenzeichen 11 O 217\/18) dadurch das Diebstahlsrisiko. Die Versicherung musste nur 70 Prozent des geltend gemachten Schadens ersetzen.<\/p>\n
Wann ist ein Geb\u00e4ude \u00fcberhaupt als Garage zu bezeichnen? Baurechtlich kann die Beantwortung dieser eher abstrakt klingenden Frage durchaus Bedeutung haben, wenn es um Grenzabst\u00e4nde und Genehmigungen geht. Das Verwaltungsgericht Mainz (Aktenzeichen 3 K 454\/07) stellte fest: nur weil der Bauherr von einer „Garage“ spricht, ist es noch lange keine. Es m\u00fcsse ein PKW darin abgestellt werden k\u00f6nnen (nicht nur ein Motorrad) und der Einbau von Fenstern sowie einer Holzdecke spr\u00e4chen auch nicht gerade f\u00fcr eine Verwendung als klassische Garage. Der Grundst\u00fccksbesitzer musste seinen Bau wieder abrei\u00dfen, weil dieser baurechtlich nicht genehmigungsf\u00e4hig war.<\/p>\n
Ein offener KfZ-Stellplatz in einer Tiefgarage ist seiner Bestimmung nach zum Parken eines PKW gedacht. Wer ihn zweckentfremdet, der muss im Falle von Beschwerden mit Konsequenzen rechnen. So untersagte das Amtsgericht Stuttgart (Aktenzeichen 37 C 5953\/15) einem Mieter, auf dem Stellplatz seine Getr\u00e4nkekisten zu lagern. Es handle sich hierbei um einen vertragswidrigen Gebrauch, denn diese Fl\u00e4che sei f\u00fcr PKW nebst Zubeh\u00f6r und allenfalls noch f\u00fcr Fahrr\u00e4der gedacht. Mineralwasservorr\u00e4te sollten in geschlossenen R\u00e4umen aufbewahrt werden.<\/p>\n
Unter gewissen Umst\u00e4nden kann eine Garage zu einer Werkstatt umgewidmet werden. Das hatte ein Unternehmer vor, der in einem Wohngebiet einen mechatronischen Betrieb einrichten wollte. Die zust\u00e4ndige Kreisverwaltung gestattete das unter strengen Auflagen. Das Verwaltungsgericht Neustadt (Aktenzeichen 4 L 677\/15) gab jedoch einem Eilantrag der Nachbarn statt, die das verhindern wollten. Diese Art von Firma falle nicht in die Kategorie eines ausnahmsweise zul\u00e4ssigen Handwerksbetriebs, der auch in einem Wohngebiet erlaubt werden k\u00f6nne – zum Beispiel, weil er den t\u00e4glichen Bedarf der Anwohner decke.<\/p>\n
Der Mieter einer Wohnung hatte sich eine ungew\u00f6hnliche Terrasse verschafft – er konnte von seiner K\u00fcche aus das Dach einer Garage betreten. Aus Sicherheitsgr\u00fcnden baute er eine Art Reling, damit niemand versehentlich herunterfallen k\u00f6nne. 37 Jahre lang lie\u00df ihn der Vermieter mit dieser Konstruktion gew\u00e4hren, dann legte dessen Sohn und Erbe Einspruch gegen diese Nutzung ein. Das Amtsgericht M\u00fcnchen (Aktenzeichen 432 C 25060\/13) wollte dieser Forderung nicht entsprechen. Nach einer so langen Zeit der Gestattung bed\u00fcrfe es schon eines triftigen Grundes, um dem Mieter seine Dachterrasse pl\u00f6tzlich zu sperren.<\/p>\n
Besonders \u00e4rgerlich ist es f\u00fcr einen Garagenbesitzer, wenn ihm andere mit ihren geparkten PKW regelm\u00e4\u00dfig die Aus- und Einfahrt versperren. Genau das tat ein Nachbar und rechtfertigte sein Vorgehen damit, dass er ja nebenan wohne und man nur bei ihm klingen m\u00fcsse, wenn das Auto entfernt werden solle. Das Amtsgericht M\u00fcnchen (Aktenzeichen 241 C 7703\/09) hielt das nicht f\u00fcr eine geeignete Methode und ging angesichts des mehrfachen Zuparkens der Garage von einer Eigentumsst\u00f6rung aus. Das hei\u00dft, das Eigentum wurde durch das regelm\u00e4\u00dfige Zuparken zwar nicht entzogen, aber der Garagenbesitzer wurde in dessen Nutzung eingeschr\u00e4nkt. Er hatte daher einen Anspruch auf Beseitigung dieser St\u00f6rung und auf k\u00fcnftige Unterlassung.<\/p>\n
Eine gemietete Garage kann vom Vermieter genauso ger\u00e4umt werden wie eine Wohnung oder ein Haus, wenn gewisse Voraussetzungen erf\u00fcllt sind. Allerdings sollte sich der Eigent\u00fcmer h\u00fcten, ohne jeden Rechtstitel selbst Hand anzulegen und die Garage zu r\u00e4umen – selbst wenn er die dort gelagerte Ware f\u00fcr wertlos h\u00e4lt. Das Kammergericht Berlin (Aktenzeichen 12 U 149\/10) verurteilte einen Vermieter dazu, den kompletten, von ihm entsorgten Inhalt der Garage zu ersetzen. Nach Angaben des Mieters hatten sich unter anderem wertvolle KfZ-Ersatzteile darin befunden.<\/p>\n
Pressekontakt:<\/p>\n
Dr. Ivonn Kappel
\nReferat Presse
\nBundesgesch\u00e4ftsstelle Landesbausparkassen
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