{"id":67759,"date":"2020-05-07T12:25:03","date_gmt":"2020-05-07T10:25:03","guid":{"rendered":"https:\/\/www.carpr.de\/67759\/skoda-auto-gewaehrt-aus-kulanzgruenden-eine-verlaengerung-der-neuwagen-und-anschlussgarantie\/"},"modified":"2020-05-07T12:25:03","modified_gmt":"2020-05-07T10:25:03","slug":"skoda-auto-gewaehrt-aus-kulanzgruenden-eine-verlaengerung-der-neuwagen-und-anschlussgarantie","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.carpr.de\/67759\/skoda-auto-gewaehrt-aus-kulanzgruenden-eine-verlaengerung-der-neuwagen-und-anschlussgarantie\/","title":{"rendered":"SKODA AUTO gew\u00e4hrt aus Kulanzgr\u00fcnden eine Verl\u00e4ngerung der Neuwagen- und Anschlussgarantie"},"content":{"rendered":"
Mlad\u00e1 Boleslav (ots) – – Verl\u00e4ngerung der Herstellergarantie bis sp\u00e4testens 31. August 2020<\/p>\n
– Ma\u00dfnahme gilt aufgrund der Corona-Krise mit Ausnahme von China auf allen Weltm\u00e4rkten<\/p>\n
In den vergangenen Wochen hatten viele SKODA Kunden aufgrund der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie nur eingeschr\u00e4nkt Gelegenheit, bei SKODA H\u00e4ndlern ihre Garantieanspr\u00fcche wahrzunehmen. Deshalb gew\u00e4hrt SKODA AUTO seinen Kunden aus Kulanzgr\u00fcnden eine Verl\u00e4ngerung seiner Neuwagen- und Anschlussgarantie. Diese Ma\u00dfnahme wird der Automobilhersteller mit Ausnahme des chinesischen Markts kurzfristig auf allen Weltm\u00e4rkten einf\u00fchren.<\/p>\n
Stanislav Pekar, Leiter Aftersales bei SKODA AUTO, betont: „Wir kommen unseren Kunden vor dem Hintergrund der aktuellen Covid-19-Pandemie entgegen und gew\u00e4hren ihnen eine dreimonatige Garantieverl\u00e4ngerung. Mit dieser Ma\u00dfnahme schaffen wir schnell, unkompliziert und verbindlich Klarheit f\u00fcr die Planung anstehender Werkstattbesuche bei unseren SKODA Vertragspartnern.“<\/p>\n
Die Garantieverl\u00e4ngerung gilt f\u00fcr alle SKODA Fahrzeuge weltweit mit Ausnahme der Fahrzeuge, die in China oder f\u00fcr den chinesischen Markt produziert wurden. Voraussetzung ist, dass die SKODA Neuwagen- bzw. -Anschlussgarantie zwischen dem 1. M\u00e4rz 2020 und 31. Mai 2020 bereits ausgelaufen ist oder noch ausl\u00e4uft. Die Frist endet drei Monate nach Ablauf der urspr\u00fcnglichen Neuwagen- oder Anschlussgarantie beziehungsweise sp\u00e4testens am 31. August 2020, je nachdem, welcher Zeitpunkt fr\u00fcher eintritt.<\/p>\n
Die Laufleistungsbegrenzung der SKODA Anschlussgarantie sowie weitere Konditionen bleiben im Zuge der Garantieverl\u00e4ngerung bestehen. Falls in einem Markt eine Neuwagengarantie mit Laufleistungsbegrenzung vergeben wurde, bleibt diese ebenfalls bestehen. Sollte sich die Verl\u00e4ngerung der Neuwagengarantie mit dem Beginn der SKODA Anschlussgarantie \u00fcberschneiden, verschiebt sich der Beginn der Anschlussgarantie kostenlos um drei Monate nach hinten.<\/p>\n
Diese Verl\u00e4ngerung der Garantiefristen aus Kulanzgr\u00fcnden ist ein einmaliges und freiwilliges Entgegenkommen des Herstellers ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Verpflichtung f\u00fcr die Zukunft.<\/p>\n
Pressekontakt:<\/p>\n
Ulrich Bethscheider-Kieser Karel M\u00fcller
\nLeiter Produkt- und Markenkommunikation
\nTelefon: +49 6150 133 121
\nE-Mail: ulrich.bethscheider-kieser@skoda-auto.de<\/a><\/p>\n
\nMedia Relations
\nTelefon: +49 6150 133 115
\nE-Mail: karel.mueller@skoda-auto.de<\/a><\/p>\n