{"id":70620,"date":"2020-06-19T16:06:02","date_gmt":"2020-06-19T14:06:02","guid":{"rendered":"https:\/\/www.carpr.de\/70620\/vw-dieselabgasskandal-verbraucherfreundliche-rechtsprechung-setzt-sich-vehement-fort\/"},"modified":"2020-07-09T20:47:18","modified_gmt":"2020-07-09T18:47:18","slug":"vw-dieselabgasskandal","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.carpr.de\/70620\/vw-dieselabgasskandal\/","title":{"rendered":"VW-Dieselabgasskandal"},"content":{"rendered":"

VW-Dieselabgasskandal: Verbraucherfreundliche Rechtsprechung setzt sich vehement fort<\/h3>\n

M\u00f6nchengladbach (ots) – Selbst das seit Jahren VW-freundliche Landgericht Braunschweig erkennt jetzt an, dass Volkswagen im Dieselskandal zu Schadensersatz wegen Betruges beziehungsweise vors\u00e4tzlicher sittenwidriger Sch\u00e4digung verpflichtet ist. Der M\u00f6nchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung ruft vor allem Eigent\u00fcmer \u00e4lterer EA189-Diesel dazu auf, die verbleibende Zeit bis zur Verj\u00e4hrung zu nutzen, um gegen die Volkswagen AG wegen Betrugshaftung zu klagen.<\/p>\n

Instanzgerichte in ganz Deutschland haben gesch\u00e4digten Verbrauchern im Volkswagen-Abgasskandal seit langer Zeit immer wieder Recht zugesprochen. In tausenden Urteilen ist der Autohersteller zur R\u00fccknahme von Fahrzeugen und Schadensersatzzahlungen wegen vors\u00e4tzlicher sittenwidriger Sch\u00e4digung verurteilt worden. Das Landgericht Braunschweig, sozusagen das VW-Heimatgericht, hatte sich bislang hingegen immer wieder vor verbraucherfreundlichen Urteilen gescheut und eine Haftung des Volkswagen-Konzerns kategorisch abgelehnt.<\/p>\n

Volkswagen gegen\u00fcber betroffenen Autobesitzern<\/h3>\n

Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25. Mai 2020 hat jetzt zum Umdenken gezwungen: Ein Einzelrichter der 11. Zivilkammer des Landgerichts Braunschschweig hat am 2. Juni 2020 in einem Beschluss die \u00c4nderung seiner VW-freundlichen Rechtsauffassung angek\u00fcndigt (Az. 11 O 4083\/18). Der BGH als oberstes deutsches Zivilgericht hatte zuvor festgestellt, dass Volkswagen gegen\u00fcber betroffenen Autobesitzern von Fahrzeugen mit dem Motorentyp EA189 grunds\u00e4tzlich zu Schadenersatz wegen vors\u00e4tzlicher sittenwidriger Sch\u00e4digung, also wegen auch strafrechtlich relevanten Betruges, verpflichtet ist. Der BGH hatte damit sehr verbraucherfreundlich entschieden und die betr\u00fcgerischen Abgasmanipulationen entsprechend geahndet.<\/p>\n

Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert<\/h3>\n

Das hat das Landgericht Braunschweig jetzt auch anerkannt und beugt sich dieser Verbraucherfreundlichkeit. Zwar setzt sich der Einzelrichter kritisch bis ungeb\u00fchrlich mit dem BGH-Urteil auseinander, bemerkt aber immerhin grunds\u00e4tzlich: „Trotz aller aufgef\u00fchrten Punkte erscheint die vom BGH vertretene Rechtsauffassung im Ergebnis nicht unvertretbar. Vor diesem Hintergrund wird der Unterzeichner seine bisherige Rechtsauffassung aufgeben.“ „Das bedeutet, dass Verbraucher jetzt mehr denn je mit positiven Urteilen in Betrugshaftungsverfahren gegen den Volkswagen-Konzern grunds\u00e4tzlich rechnen k\u00f6nnen“, sagt der M\u00f6nchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ( http:\/\/www.hartung-rechtsanwaelte.de ). Die Kanzlei befasst sich ausschlie\u00dflich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.<\/p>\n

Er betont: „Gesch\u00e4digte Dieselfahrer sollten diese Gelegenheit nutzen und sich nicht mit dem betr\u00fcgerischem Machenschaften von Volkswagen abfinden. Mit dem Beschluss aus Braunschweig ist somit eine der letzten Bastionen der Volkswagen AG gefallen, die im VW-Abgasskandal – nur durch die r\u00e4umliche N\u00e4he zum VW-Konzern zu erkl\u00e4ren – zu Lasten der Gesch\u00e4digten keinen Betrug sahen. Das er\u00f6ffnet beste Chancen, Dieselfahrzeuge zur\u00fcckzugeben und sich daf\u00fcr ad\u00e4quat entsch\u00e4digen zu lassen. Sie erhalten den Kaufpreis zuz\u00fcglich deliktischer Verzugszinsen und m\u00fcssen sich nur eine Nutzungsentsch\u00e4digung anrechnen lassen.“<\/p>\n

Vor allem sei dies wichtig, weil auch der Nachfolgemotor des Typs EA288-Euro 6-Diesel, der als vermeintlich sauberer Vierzylinder-Antrieb in vielen Millionen Autos des Volkswagen-Konzerns \u00fcber alle Marken hinweg verbaut worden ist, \u00fcber eine sittenwidrige Zykluserkennung und unzul\u00e4ssige Thermofenster verf\u00fcgt. Damit sind laut Dr. Gerrit W. Hartung sowohl viele Millionen \u00e4ltere VW-Diesel, aber eben auch neue Modelle betroffen. F\u00fcr Dr. Gerrit W. Hartung steht die Manipulation des EA288-Euro 6-Diesel f\u00fcr das aktuelle Thema „Dieselgate 2.0“: „Die Schadenersatzklagen gegen\u00fcber VW werden daher nochmals deutlich an Fahrt zunehmen. Im Vergleich zur Manipulation des EA189 ist der jetzige Schadensersatz-Komplex nochmals um ein Vielfaches umfangreicher.“<\/p>\n

Der Rechtsanwalt ruft aktuell insbesondere Eigent\u00fcmer \u00e4lterer Fahrzeuge, die mit dem Dieselmotor EA189 ausgestattet sind, dazu auf, sich z\u00fcgig auf den Klageweg zu begeben. „Wer nicht bis 31. Dezember 2019 geklagt oder sich der Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen angeschlossen hat, muss auf die Verj\u00e4hrung beim EA189 achten. Es k\u00f6nnte zu einer Verj\u00e4hrung der Anspr\u00fcche gegen Volkswagen Ende des Jahres 2020 kommen. Diese Zeit sollten betroffene Verbraucher auf jeden Fall nutzen, um f\u00fcr ihren EA189-Diesel noch Schadensersatz zu erhalten.“<\/p>\n

Denn im konkreten Fall ist vor allem die Vorschrift des \u00a7 852 BGB einschl\u00e4gig, was in der bisherigen Rechtsprechung noch nicht in ausreichendem Ma\u00dfe zugunsten der Verbraucher ber\u00fccksichtigt worden ist. Nach dieser Bestimmung hat der Ersatzpflichtige selbst nach Verj\u00e4hrung des Schadenersatzanspruches nach den Vorschriften \u00fcber die ungerechtfertigte Bereicherung herauszugeben, was er durch die unerlaubte Handlung auf Kosten des Verletzten erlangt hat. Zu ber\u00fccksichtigen ist insoweit, dass der Anspruch aus \u00a7 852 BGB weiterhin ein deliktischer Schadensersatzanspruch ist. Lediglich hinsichtlich der Rechtsfolge wird auf die Bestimmungen der \u00a7\u00a7 818 ff. BGB verwiesen. Nachdem der BGH mit Urteil vom 25. Mai 2020 bereits deliktische Anspr\u00fcche zugesprochen hat, stehen die Schadensersatzanspr\u00fcche den gesch\u00e4digten Dieselk\u00e4ufern aus \u00a7 852 BGB in jedem Fall zu.<\/p>\n

Pressekontakt:<\/p>\n

Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
\nDr. Gerrit W. Hartung
\nHumboldtstra\u00dfe 63
\n41061 M\u00f6nchengladbach
\nTelefon: 02161 68456-0
\nE-Mail: kanzlei@hartung-rechtsanwaelte.de
\nInternet: http:\/\/www.hartung-rechtsanwaelte.de<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

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