{"id":81053,"date":"2021-04-04T23:01:51","date_gmt":"2021-04-04T21:01:51","guid":{"rendered":"https:\/\/www.carpr.de\/?p=81053"},"modified":"2021-04-04T23:02:36","modified_gmt":"2021-04-04T21:02:36","slug":"widerruf-von-audi-und-porsche-autokrediten-moeglich","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.carpr.de\/81053\/widerruf-von-audi-und-porsche-autokrediten-moeglich\/","title":{"rendered":"Widerruf von Audi und Porsche Autokrediten m\u00f6glich!"},"content":{"rendered":"

Aktuelle Urteile best\u00e4tigen! <\/span>Widerruf von Auto-Krediten m\u00f6glich!
\nAktuelle Urteile best\u00e4tigen!<\/h2>\n

Die aktuellen Entscheidungen werden nun auch durch die neueste Entscheidung vom 24.03.2021 durch das OLG Celle weiter durchg\u00e4ngig best\u00e4tigt.<\/p>\n

Ein Widerruf gegen einen Auto-Kredit ist bei vorhandenen Fehlern auch noch nach lange Zeit nach Abschluss des Darlehens-, Leasing- bzw. Kreditvertrages m\u00f6glich!<\/p>\n

Im Einklang mit dem EuGH und dem BGH hat nunmehr auch das OLG Celle mit Urteil vom 24.03.2021 entschieden, dass die in einem Auto-Kredit-Vertrag einger\u00e4umte Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen war, da der Verbraucher hier noch nicht alle erforderlichen Pflichtangaben erhalten hatte.<\/p>\n

Das OLG Celle urteilte, dass falsche Angaben in der Widerrufsinformation vorliegen, da hier die Belehrung u.a. unter dem Vorbehalt „sofern abgeschlossen“ gestellt wurde. Ferner erfolgte ein Verweis bei Fristbeginn auf eine Norm. Diese Entscheidung ist aktuell vom 24.03.2021 und bezieht ebenfalls die aktuellen Entscheidungen aus Oktober 2020 des BGH und EuGH ein.<\/p>\n

Das EuGH hatte bereits am 26.03.2020 klargestellt, dass die Verbraucherrechte in Deutschland einen hohen Stellenwert haben und der Widerruf eines abgeschlossenen Kreditvertrages noch lange Zeit nach Vertragsabschluss m\u00f6glich ist, wenn die Widerrufsinformation Fehler aufweist. Diesen Ausf\u00fchrungen ist nunmehr auch der BGH in seinen aktuellen Entscheidungen aus dem Oktober 2020 gefolgt. Das bedeutet, dass deshalb auch die untergeordneten Gerichte sich nach diesen Entscheidungen zu richten haben.<\/p>\n

Wenn Sie einen Kreditvertrag als Verbraucher abgeschlossen haben und diesen r\u00fcckg\u00e4ngig machen wollen, haben Sie derzeit die M\u00f6glichkeit hierzu, wenn die Widerrufsinformation fehlerhaft ist.<\/p>\n

Da eine Motivationskontrolle rechtlich nicht vorgesehen ist und bei einem Widerruf kein Grund angegeben werden muss, sind Ihre Beweggr\u00fcnde dabei unerheblich (Sie wollen sich von dem Kredit l\u00f6sen, da Sie ein besseres Auto oder das gleiche Auto g\u00fcnstiger erhalten k\u00f6nnen, weil Sie sich die Raten nicht mehr leisten k\u00f6nnen oder Ihnen einfach nur die Farbe des Autos nicht mehr gef\u00e4llt, Sie neue Konditionen aushandeln wollen u.s.w.)<\/p>\n

Sollten Sie als
\n-Verbraucher
\n-einen Kredit- bzw. Darlehensvertrag oder
\n– einen Leasingvertrag<\/p>\n

eingegangen sein (z.B. f\u00fcr ein Auto oder eine Immobilie) oder aber nicht nur ein Darlehensvertrag abgeschlossen, sondern auch einen Leasingvertrag bedienen m\u00fcssen, haben Sie m\u00f6glicherweise das Recht, diesen Vertrag zu widerrufen.<\/p>\n

Lassen Sie Ihre M\u00f6glichkeiten bei Interesse pr\u00fcfen!
\nrecht(at)service-rakienert.de<\/p>\n

K\u00fcndigung erhalten, Bu\u00dfgeldbescheid erhalten, Online-Scheidung, Abgasskandal<\/p>\n

Kontakt<\/b>
\nRechtsanwaltskanzlei Kienert
\nKevin Kienert
\nNeuer Wall 80
\n20354 Hamburg
\n0511260926133
\nrecht@service-rakienert.de
\nhttp:\/\/www.kanzlei-kienert.de<\/p>\n

Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.<\/span><\/p>\n

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