{"id":87813,"date":"2021-08-02T17:41:42","date_gmt":"2021-08-02T15:41:42","guid":{"rendered":"https:\/\/www.carpr.de\/?p=87813"},"modified":"2021-08-02T17:41:42","modified_gmt":"2021-08-02T15:41:42","slug":"dieselabgasskandal-der-audi-ag-oberlandesgericht-mit-verbraucherfreundlichem-urteil-zu-vw-touareg-mit-dem-sechszylinder-dieselmotor-des-typs-ea897","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.carpr.de\/87813\/dieselabgasskandal-der-audi-ag-oberlandesgericht-mit-verbraucherfreundlichem-urteil-zu-vw-touareg-mit-dem-sechszylinder-dieselmotor-des-typs-ea897\/","title":{"rendered":"Dieselabgasskandal der Audi AG: Oberlandesgericht mit verbraucherfreundlichem Urteil zu VW Touareg mit dem Sechszylinder-Dieselmotor des Typs EA897"},"content":{"rendered":"
M\u00f6nchengladbach (ots)<\/p>\n
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat die Audi AG f\u00fcr die Manipulationen an einem VW Touareg mit dem Dieselmotor EA897 und der Abgasnorm Euro 6 zu Schadenersatz verurteilt und damit das Urteil des Landgerichts Mannheim aufgehoben.<\/p>\n
In einem Berufungsverfahren im Dieselabgasskandal der Audi AG hat das Oberlandesgericht Karlsruhe ein verbraucherfreundliches Urteil gef\u00e4llt (Az.: 8 U 32\/20 zu Landgericht Mannheim Az.: 15 O 5\/19). Die Audi AG wurde verurteilt, an den Kl\u00e4ger 29.844,12 Euro nebst j\u00e4hrlichen Zinsen aus 34.008,80 Euro in H\u00f6he von f\u00fcnf Prozent \u00fcber dem jeweiligen Basiszinssatz seit 2. Februar 2019 Zug um Zug gegen \u00dcbergabe und \u00dcbereignung des Fahrzeugs Volkswagen Touareg V6 TDI SCR 4 Motion BMT zu zahlen. Von den Kosten des Rechtsstreits (beider Instanzen) wurden dem Kl\u00e4ger 33 Prozent und der Beklagten 67 Prozent auferlegt.<\/p>\n
Der Kl\u00e4ger hatte den streitgegenst\u00e4ndlichen VW Touareg am 4. M\u00e4rz 2017 als Gebrauchtfahrzeug mit einer Laufleistung von 26.543 Kilometern zum Gesamtpreis von 44.387 Euro erworben. Herstellerin des Fahrzeugs ist die Volkswagen AG, den im Fahrzeug verbauten Dieselmotor hat die Audi AG als Zulieferin entwickelt und hergestellt.<\/p>\n
„Der gesch\u00e4digte Verbraucher hat vorgetragen, dass der Motor so bedatet sei, dass bestimmte Abgasreinigungsprozesse nur auf dem Pr\u00fcfstand abliefen, um die gesetzlich geforderten Grenzwerte f\u00fcr Stickoxide (NOx) einzuhalten. Das Kraftfahrt-Bundesamt hatte f\u00fcr Fahrzeuge dieses Typs das Vorhandensein zweier unzul\u00e4ssiger Abschalteinrichtungen bem\u00e4ngelt. So springe im Pr\u00fcfzyklus NEFZ zum einen eine sogenannte schadstoffmindernde Aufw\u00e4rmstrategie an, die im realen Verkehr nicht aktiviert wird. Zum anderen werde eine Strategie eingesetzt, die die Nutzung von AdBlue unter bestimmten Bedingungen unzul\u00e4ssig einschr\u00e4nke“, sagt der M\u00f6nchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschlie\u00dflich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde und hat das obsiegende Urteil vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe erstritten.<\/p>\n
Das Landgericht Mannheim hatte die Klage abgewiesen. Der Hintergrund: Es fehle bereits an einem relevanten Irrtum des Kl\u00e4gers, weil ihm die Umweltfreundlichkeit des Fahrzeuges gleichg\u00fcltig gewesen sei. Dar\u00fcber hinaus sei das Verhalten der Beklagte nicht sittenwidrig, weil davon auszugehen sei, dass der Kl\u00e4ger zum Zeitpunkt des Erwerbs des Fahrzeugs Kenntnis davon gehabt habe, dass das Fahrzeug von dem sogenannten Dieselskandal betroffen sei.<\/p>\n
„Der Kl\u00e4ger hatte dann vorgetragen, dass das Landgericht Mannheim offensichtlich den Motor EA897 mit dem Dieselgate 1.0-Motor EA189 verwechselt habe. Die Beklagte h\u00e4tte bis zuletzt bestritten, dass die Dreiliter-Motoren unzul\u00e4ssige Abschalteinrichtungen enthielten. Daher hat das Gericht die vors\u00e4tzliche sittenwidrige Sch\u00e4digung letztlich best\u00e4tigt. Die Audi AG habe das Kraftfahrt-Bundesamt \u00fcber die Einhaltung der gesetzlichen Abgaswerte get\u00e4uscht, um die Typgenehmigung zu erhalten“, erkl\u00e4rt Dr. Gerrit W. Hartung.<\/p>\n
„Das obsiegende Urteil ist ein weiteres vor einem Oberlandesgericht. Das zeigt, dass ein Urteil in erster Instanz zu Gunsten des Motorenherstellers nicht zwingend das Ende aller Schadenersatzanspr\u00fcche darstellen muss. Die Revision vor dem Oberlandesgericht kann zu weitreichendem Schadenersatz f\u00fchren“, betont Verbraucherschutzanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.<\/p>\n
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