{"id":92049,"date":"2021-09-27T14:44:07","date_gmt":"2021-09-27T12:44:07","guid":{"rendered":"https:\/\/www.carpr.de\/?p=92049"},"modified":"2021-09-27T14:44:07","modified_gmt":"2021-09-27T12:44:07","slug":"eugh-im-dieselabgasskandal-das-thermofenster-der-volkswagen-ag-ist-unzulaessig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.carpr.de\/92049\/eugh-im-dieselabgasskandal-das-thermofenster-der-volkswagen-ag-ist-unzulaessig\/","title":{"rendered":"EuGH im Dieselabgasskandal: Das Thermofenster der Volkswagen AG ist unzul\u00e4ssig"},"content":{"rendered":"

M\u00f6nchengladbach (ots) – Ist das der n\u00e4chste gro\u00dfe Schritt im Dieselabgasskandal der Volkswagen AG? Nach Ansicht von Generalanwalt Athanasios Rantos am Europ\u00e4ischen Gerichtshof kann ein Thermofenster eine Abschalteinrichtung darstellen und damit gegen Europarecht versto\u00dfen.<\/p>\n

Nachdem die Volkswagen AG lange versucht hat, gesch\u00e4digte Verbraucher im Dieselabgasskandal durch fragw\u00fcrdige Argumente von Betrugshaftungsklagen abzuhalten und sich vor Gericht durch blo\u00dfes Bestreiten von den Vorw\u00fcrfen freizusprechen, hat der Europ\u00e4ische Gerichtshof (EuGH) jetzt f\u00fcr einen Paukenschlag gesorgt: Generalanwalt Athanasios Rantos hat in einem Gutachten die bei Porsche und VW eingesetzten Thermofenster als sehr eingeschr\u00e4nkt zul\u00e4ssig eingestuft.<\/p>\n

Abgassysteme, bei denen die Abgasreinigung au\u00dferhalb eines vorgegebenen Temperaturbereichs und ab einer bestimmten H\u00f6henlage gestoppt werde, verstie\u00dfen gegen die europ\u00e4ischen Gesetze, erkl\u00e4rte Generalanwalt Athanasios Rantos in seinem Schlusspl\u00e4doyer laut Tagesschau.de. Einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zufolge liegt dem Gutachten der Fall eines \u00f6sterreichischen Gerichts zugrunde. Dort wird Volkswagen von Kunden verklagte, deren Dieselfahrzeuge mit dem Skandalmotor EA189 \u00fcber ein Software-Update ein Thermofenster erhielten, hei\u00dft es in dem Bericht.<\/p>\n

„Der Volkswagen AG droht also im Rechtsstreit um mutma\u00dflich vertragswidrige Abschalteinrichtungen eine Schlappe vor dem Europ\u00e4ischen Gerichtshof. Bislang hatte der Konzern immer argumentiert, dass Thermofenster dem Schutz des Fahrzeugs dienen. Nach Angaben des EuGH lie\u00df die Software h\u00f6here Stickoxid-Emissionen zu, wenn es k\u00e4lter als 15 beziehungsweise w\u00e4rmer als 33 Grad Celsius war oder das Auto in mehr als 1000 H\u00f6henmetern gefahren wurde. Der Generalanwalt am Europ\u00e4ischen Gerichtshof schlie\u00dft daraus, dass diese Thermofenster eine Abschalteinrichtung darstellen“, sagt der M\u00f6nchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschlie\u00dflich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.<\/p>\n

Athanasios Rantos bezieht sich dabei auch auf eine Entscheidung des EuGH vom 17. Dezember 2020. „Ein Hersteller darf keine Abschalteinrichtung einbauen, die bei Zulassungsverfahren systematisch die Leistung des Systems zur Kontrolle der Emissionen von Fahrzeugen verbessert, um ihre Zulassung zu erreichen. Die Tatsache, dass eine solche Abschalteinrichtung dazu beitr\u00e4gt, den Verschlei\u00df oder die Verschmutzung des Motors zu verhindern, kann ihr Vorhandensein nicht rechtfertigen“, hei\u00dft es in einer Mitteilung des EuGH zum Urteil in der entsprechenden Rechtssache C-693\/18. Dass nun auch die Richter des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs der Rechtsauffassung des Generalanwalts folgen werden, ist insbesondere vor dem Hintergrund dieser Entscheidung vom 17. Dezember sehr wahrscheinlich.<\/p>\n

Dieselexperte Dr. Gerrit W. Hartung f\u00fchrt dazu aus: „Das neuerliche Urteil zu illegalen Abschalteinrichtungen durch den EuGH dient als weiterer Katalysator f\u00fcr Betrugshaftungsklagen gegen Automobilhersteller in Deutschland. Insbesondere Volkswagen und Porsche, aber auch Audi, Daimler und Co. haben immer weniger Schlupfl\u00f6cher, um sich Schadenersatzforderungen zu entziehen. Gesch\u00e4digte Verbraucher sollten also weiterhin den Weg vor die Gerichte gehen, um Schadenersatz gegen manipulierende Hersteller durchzusetzen!“<\/p>\n

Die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat eine spezielle Website zur neuen EA288-Thematik eingerichtet und listet dort alle Modelle von Audi, VW, Seat und Skoda auf, die vom VW-EA288-Abgasskandal betroffen sind. Die Liste ist unter www.hartung-rechtsanwaelte.de\/vw-dieselskandal-ea288 frei zug\u00e4nglich.<\/p>\n

Pressekontakt:<\/p>\n

Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
\nDr. Gerrit W. Hartung
\nHumboldtstra\u00dfe 63
\n41061 M\u00f6nchengladbach
\nTelefon: 02161 68456-0
\nE-Mail: kanzlei@hartung-rechtsanwaelte.de
\nInternet: www.hartung-rechtsanwaelte.de<\/p>\n

Original-Content von: Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, \u00fcbermittelt durch news aktuell<\/span><\/p>\n

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